Druck wächst: Land verschärft weiter die Bodenpolitik
Innsbruck – Der Druck auf das Land Tirol, in der Bodenpolitik Maßnahmen gegen den Ausverkauf zu setzen und gleichzeitig alles zu unternehmen, damit sich die Grundstückspreise einschleifen, wird immer größer. Andererseits machen jetzt die Anwälte gegen die Kontrollen der Freizeitwohnsitze mobil, am Dienstag werden sie dazu ein Rechtsgutachten präsentieren. Da dürfte ihnen die jüngste Entwicklung wohl missfallen.
Denn die schwarz-grüne Landesregierung verschärft die Regelungen beim Immobilienankauf weiter, eine Novelle des Grundverkehrsgesetzes wurde jetzt in Begutachtung geschickt. Bei den Freizeitwohnsitzen wird es ein teilweises Verbot geben, im landwirtschaftlichen Grundverkehr werden die Richtlinien bei der Neueinsteigerregelung für die Bewirtschaftung von Bauernhöfen enger gefasst.
Schließlich geraten Landwirtschaften immer häufiger ins Visier von Kapitalgesellschaften oder finanzkräftigen Bürgern aus anderen EU-Staaten. Das Land baut deshalb zusätzliche Hürden bei ein. Wer einen Bauernhof bzw. landwirtschaftliche Flächen erwerben möchte, muss dafür ein Ausbildungsniveau mit einer praktischen Tätigkeit im Ausmaß von zumindest fünf Jahren vorweisen. Weiters soll die Regelung gegenüber der geltenden Rechtslage insofern verschärft werden, als anstelle der Glaubhaftmachung der Absicht der nachhaltigen und ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Käufer zu erklären hat, dass er den landwirtschaftlichen Betrieb entsprechend dem Betriebskonzept nachhaltig und ordnungsgemäß bewirtschaften wird.
Bei den Freizeitwohnsitzen führt das Land die Erklärungspflicht wieder ein. Die Landesregierung hat Gemeinden, in denen der Druck auf den Wohnungsmarkt besonders hoch ist, zu so genannten Vorbehaltsgemeinden zu erklären. Dort gilt dann auch ein Verbot zur Ausweisung neuer Freizeitwohnsitze, auch wenn die Quote von acht Prozent nicht erfüllt ist. Bei Immobilienkäufen muss dann der Erwerber verpflichtend die Erklärung abgeben, in der Wohnung bzw. in dem Gebäude keinen Freizeitwohnsitz zu errichten.
Gesetzlich legitimiert wird auch die Kontrolle. Bei begründetem Verdacht einer rechtswidrigen Freizeitwohnsitznutzung können nämlich weitere Erhebungen bei Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen oder Postdienstleistern durch die Grundverkehrsbehörde angestrengt werden. Für die Kontrollorgane schafft das Land ebenfalls die Zutritts- voraussetzungen zu den betreffenden Objekten. (pn)