Einreiseregeln

Gut zu wissen: Was die neue Reiseverordnung in Deutschland festlegt

Für Ungeimpfte herrscht ab Sonntag bei der Einreise nach Deutschland Testpflicht.
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Der Weg für neue Corona-Testpflichten bei Einreisen nach Deutschland ab Sonntag ist frei. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen deutschen Reiseverordnung.

Berlin – Weil sich die deutsche Bundesregierung um das Risiko sorgt, dass im Zuge der Reisewelle vermehrt Corona-Infektionen nach Deutschland getragen werden könnten, gilt ab Sonntag eine allgemeine Testpflicht für Rückkehrer. Wie die Regelung im Einzelnen aussieht:

Was bringt die allgemeine Testpflicht mit sich?

Wer nach Deutschland einreisen will und mindestens zwölf Jahre alt ist, muss ab Sonntag nachweisen, dass er gegen Corona geimpft, von der Krankheit genesen oder getestet ist. Das gilt für alle Länder und unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.

Muss der Test vor der Einreise gemacht werden?

Ja. Der Nachweis eines negativen Testergebnisses muss auf Verlangen der Behörden bei der Einreise vorgelegt werden.

📽️ Video | Einigung auf Testpflicht für Reiserückkehrer in Deutschland

Welche Anforderungen muss der Test erfüllen?

Der Test muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache abgefasst sein - und in Papierform oder digital vorgelegt werden.

Wie wird die Testpflicht kontrolliert?

An Flughäfen müssen die Passagiere schon jetzt einen negativen Corona-Test bei der Einreise nach Deutschland vorlegen. An Bahnhöfen und auf den Straßen in den Grenzgebieten soll es aber nur stichprobenartige Kontrollen geben.

Wie werden die einzelnen Länder eingestuft?

Künftig wird es nur noch zwei Kategorien zur Einstufung von Ländern und Regionen geben: Hochrisiko- und Virusvariantengebiete. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt.

Wie sehen die Quarantäneregeln aus?

Bei der Rückkehr aus Hochrisikogebieten müssen Ungeimpfte eine zehntägige Quarantäne antreten, die frühestens ab dem fünften Tag durch Übermittlung eines Testnachweises beendet werden kann. Wer jünger als 12 Jahre ist, kann ohne Testnachweis nach fünf Tagen die Quarantäne beenden.

Bei Virusvariantengebieten gilt weiter grundsätzlich die 14-tägige, nicht verkürzbare Absonderungspflicht für alle. Die Quarantänepflicht entfällt für Geimpfte und Genesene, wenn das Variantengebiet, aus dem sie einreisen, nach der Einreise und während der Quarantäne zu einem Hochinzidenz- oder Risikogebiet herabgestuft wird.

Bleibt es bei der Einreiseanmeldung?

Ja. Die digitale Einreiseanmeldung muss vornehmen, wer aus einem Hochrisikogebiet- oder Virusvariantengebiet einreist. (APA/AFP)

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