Gerichtssplitter

Verzweifelte verleumdete Liebhaber: Jugendliche in Tirol vor Gericht

Ein Liebhaber schickte dem festen Freund ein Foto.
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Eine Abwägung zwischen Moral und Strafrecht musste gestern am Landesgericht der langjährige Strafrichter Gerhard Melichar treffen. Betroffen war als Angeklagte eine junge Tirolerin, die wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung angeklagt war. Die hatte es freilich in sich: So war die letzten Juni noch 17-Jährige bei der Polizei erschienen, um dort die Vergewaltigung durch ihren Liebhaber anzuzeigen. Bald schon war jedoch klar, dass der Liebesakt wohl einvernehmlich stattgefunden hatte. Insbesondere, als das Mädchen erklärt hatte, dass sie den Vorfall nicht angezeigt hätte, wenn der Belastete von ihr nicht ein Foto angefertigt und dieses dem festen Freund weitergesandt hätte. „Sie betonte immer, wie treu sie ihm doch wäre. Ich wollte einfach, dass er weiß, wie sie wirklich ist. Sie fragte dann schon, ob das denn wirklich sein musste“, erklärte der einst massiv Belastete gestern am Landesgericht. Verteidigerin Eva Kathrein entgegnete indes, dass so ein Verhalten nach Kontaktaufnahme zum Mädchen unmoralisch und zugleich strafbar sei. So erfülle das Anfertigen eines solchen Fotos, ohne Einwilligung der Minderjährigen, den Tatbestand der Kinderpornografie. Dazu komme, dass der Zeuge die Angeklagte weiter an der Arbeitsstelle aufsuche und Druck mache. Auch Richter Melichar bezeichnete das Verhalten des Liebhabers als „abzulehnen“: „Sich derart als moralische Instanz aufzuspielen, ist verwerflich!“ Gleichzeitig entschuldigte aber auch eine solche Drucksituation keine Verleumdung. Als Zusatzstrafe ergingen so nicht rechtskräftig 800 Euro Geldstrafe.

Eine echte Corona-Party war im März in einer kleinen Innsbrucker Wohnung gefeiert worden. Was weder die frühmorgendlichen Gäste noch die wegen Lärms einschreitenden Polizisten wussten: Sowohl das Gastgeber-Ehepaar als auch deren Sohn waren covidinfiziert, das Kind zum Zeitpunkt der Party noch festgestellt hochansteckend. Richterin Sabine Krainer wies das Paar darauf hin, dass da der Tatbestand der vorsätzlichen Gefährdung wohl erfüllt sei, da es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handle. Geldstrafen von 1200 und 960 Euro nahmen beide Angeklagten sofort an. (fell)

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