Europapolitik

Im Streit mit EU: Polens Oberster Gerichtshof setzt Disziplinarkammer aus

Polen soll mit seinem Gesetz gegen EU-Recht verstoßen.
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Polen versucht, dem Verlust von Fördergeldern im Streit mit der EU zu entgehen. Nun soll die umstrittene Disziplinarkammer für Richter vorerst keine neuen Fälle mehr zugewiesen bekommen.

Warschau – In Polen hat der Oberste Gerichtshof die Disziplinarkammer für Richter teilweise suspendiert und mitgeteilt, dass dorthin zunächst keine weiteren Fälle übermittelt werden können. Damit soll der sich verschärfende Streit mit der Europäischen Union über die Unabhängigkeit der polnischen Justiz abgemildert werden. Die Regierung in Warschau könnte sonst mit Geldstrafen oder dem Verlust von Finanzhilfen der EU konfrontiert werden.

Die Disziplinarkammer war von der von nationalistischen PiS-Partei geführten Regierung als Teil einer umstrittenen Justizreform eingeführt worden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befand am 15. Juli, dass das neue Recht nicht alle Ansprüche an die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von Richtern erfülle. Diese seien insbesondere nicht vor dem Einfluss der Regierung oder des Parlaments geschützt. Polens Oberstes Gericht erklärte jedoch alle einstweiligen Anordnungen des EuGH für verfassungswidrig, Polen solle ihnen daher nicht Folge leisten.

In zwei am späten Donnerstag veröffentlichten Verfügungen erklärte die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Polens, Malgorzata Manowska, dass keine neuen Fälle an die Kammer gehen werden, bis Gesetzesänderungen eingeführt werden oder der EuGH ein endgültiges Urteil in dieser Angelegenheit fällt. (APA, Reuters)

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