Zigarettenschmuggler nach 12 Jahren in Innsbruck verurteilt
Zigarettenschmuggel im großen Stil hatte ab dem Jahr 2008 ein serbisches Trio in Innsbruck betrieben. Da es laut Ermittlern um insgesamt 2926 Stangen Zigaretten gegangen war, blieb das Treiben auch für die Zollfahndung nicht unbemerkt. Diese stellte fest, dass die Zigarettenstangen offenbar per ausländischen Lkw an Parkplätze gebracht worden waren und von dort in Garagen verbracht wurden. Bestellt sollte diese ein heute 49-Jähriger haben, der nach Auffliegen der Sache den gesamten Sachverhalt zugestanden und den Fahndern im Detail bis hin zu den Preisen einzelner Zigarettenmarken erläutert hatte.
Während der Zweitangeklagte seine Strafe schon seit langer Zeit beglichen hat, war es um den Erstangeklagten ein gutes Jahrzehnt ruhig geworden. Ein letzter Brief an Staatsanwalt Andreas Leo, datiert vom Februar 2010: „Es ist meine Pflicht und mir ein moralisches Bedürfnis, mich schon bald bei Ihnen zu verantworten“, stand da zu lesen. Mit dem gestrigen Prozess sollte es zwölf Jahre dauern, bis sich der Serbe nun wegen gewerbsmäßiger Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei am Landesgericht verantwortete. Laut Richterin Helga Moser sei dafür eine Grenzkontrolle nicht ganz unwesentlich gewesen. Die Richterin kommentierte es mit einem Sprichwort: „Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber stetig!“
Trotz der Geständnisse im Jahr 2009 leugnete der Serbe die Taten gestern aber. Eine Amnesie war jedoch nicht glaubhaft, da sich der 49-Jährige an andere Details klar erinnerte. Spät, aber doch erging ein Geständnis. Die Strafe orientierte sich am Komplizen: 30.000 Euro Geldstrafe, 10.000 davon unbedingt. Dazu muss der Verurteilte für die einst verkauften Zigaretten 14.560 Euro Wertersatzverfall an die Republik anweisen.
Oberländerin wegen Nötigung vor Gericht
Wegen Nötigung fand sich gestern eine Oberländerin vor Gericht wieder. Sollte sie doch ihre 76-jährige Nachbarin im Keller des Hauses eingesperrt haben. So zumindest die Version der Rentnerin. Am Landesgericht widersprach sich die Zeugin, ob sie denn die Angeklagte später noch vor der Kellertüre gesehen habe, aber fundamental. Die Angeklagte beschwor dazu, dass sie mit dem Besen doch nur am Schlüsselbund der Nachbarin an der Kellertüre gestreift sei. Und legte ein Schreiben der einstigen Hausmeisterfirma vor, wonach diese allein wegen der 76-Jährigen den Vertrag im Haus kündigte. Ein Freispruch erging. (fell)