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Mähen fördert Gesundheit: 120.000 Euro schwerer Vergleich statt Entlassung

Der Nebenerwerbsbauer hatte während des Krankenstands die Wiese gemäht. Laut Arzt förderte genau dies dessen Genesung am Bein.
© Böhm

Mäharbeiten während des Krankenstands führten für einen Arbeiter zur fristlosen Entlassung. Nach Anfechtung samt ärztlichem Attest wurde ein 120.000-Euro-Vergleich daraus.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck – Dass es überaus lohnend sein kann, in strittigen Sachverhalten die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen, zeigt ein jüngster Fall am Innsbrucker Arbeitsgericht. Dorthin hatte sich ein Landwirt und ehemaliger Asfinag-Mitarbeiter gewandt, um seine fristlose Entlassung anzufechten.

Eine Zäsur im Leben der Familie. War es nach den Grundabtretungen der Wipptaler Bauern an die damalige Brennerautobahn AG doch üblich, dass die betroffenen Landwirte auch eine Anstellung bei der „Autobahn“ bekamen. So hatte schon der Vater des Klägers im Nebenerwerb dort gearbeitet. Auch der heute 53-jährige Sohn war über 31 Jahre dabei. Bis es im letzten August nach einem Gespräch mit Personalabteilungsleiterin und Betriebsrat zur fristlosen Entlassung gekommen war.

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