Forderung nach Fußgängerzone in der Haller Altstadt
Hall – Der Obere Stadtplatz in der Haller Altstadt solle per Verordnung zur Fußgängerzone erklärt werden: Mit diesem – in einen Antrag gegossenen – Vorschlag meldet sich die Oppositionsliste „Für Hall“ zu Wort. Der Obere Stadtplatz sei der wichtigste Platz in der Altstadt, erklärt GR Nicolaus Niedrist, mit regem Fußgängeraufkommen und vielen Veranstaltungen. Zuletzt habe die Stadt dort in eine neue, „denkmalgerechte“ Bewirtungsstätte investiert. Doch parkende und vorbeifahrende Autos würden dem Platz „viel von seiner Attraktivität nehmen“, befindet Niedrist. „In der Praxis würde sich durch eine Fußgängerzonenregelung vor allem die Zufahrt von Osten her ändern.“
Aus Sicht von „Für Hall“ wäre es geboten, „das Erscheinungsbild des Oberen Stadtplatzes vollständig zur Blüte zu bringen und auch die parkenden Autos durch die Fußgängerzone verschwinden zu lassen“. Eine Fußgängerzone schließe gewisse Ladetätigkeiten oder notwendige Ausnahmen für Gewerbetreibende nicht aus, betont die Fraktion im Antrag. Nach einer gewissen „Probezeit“ könne auch angedacht werden, die Fußgängerzone auf das weitere Gebiet der Altstadt auszudehnen, heißt es weiter. (md)