Plagiatsverfahren gegen Ex-Arbeitsministerin Aschbacher eingestellt
Ein Gutachten zur Diplomarbeit an der FH Wiener Neustadt ortete zwar Mängel, aber keine bewusste Täuschung. Das Plagiatsverfahren in der Slowakei läuft noch.
Wien – Die Fachhochschule (FH) Wiener Neustadt hat das wegen Plagiatsvorwürfen eingeleitete Überprüfungsverfahren zur Diplomarbeit von Ex-Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) eingestellt. Ein Gutachten der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) ortete zwar „Mängel bei der Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis", sah aber die für eine Titel-Aberkennung nötige Täuschungsabsicht nicht verwirklicht, hieß es in einer Aussendung der FH.
Der als „Plagiatsjäger" bekannte Sachverständige Stefan Weber hatte Anfang des Jahres in der Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 „Plagiate, falsche Zitate und mangelnde Deutschkenntnisse" geortet. Die FH hatte daraufhin das Verfahren eingeleitet. Zurückgetreten war Aschbacher weniger aufgrund dieser Vorwürfe, sondern wegen kurz darauf bekanntgewordener Passagen aus ihrer Dissertation an der Technischen Universität Bratislava. Auch gegen diese erhob Weber Plagiatsvorwürfe und ortete mangelhaftes Deutsch – bekannt wurden vor allem Stellen, in denen ein Forbes-Artikel ins Deutsche übersetzt wurde: „Annahmen sind wie Seepocken an der Seite eines Bootes; sie verlangsamen uns." Das Plagiatsverfahren in der Slowakei läuft noch. Aschbacher selbst hatte sich damit verteidigt, sowohl Diplomarbeit als auch Dissertation „nach bestem Wissen und Gewissen" verfasst zu haben.
Für die Prüfung der Diplomarbeit wählte die FH Wiener Neustadt den in Österreich üblichen Weg. Sie bat die ÖAWI um eine Prüfung, die wiederum externe Gutachter beauftragte. Maßstab dabei waren die bei der Verfassung im Jahr 2006 geltenden Rahmenbedingungen. Bei der Prüfung seien zwar Mängel bei der Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis festgestellt worden. „Eine bewusste und gezielte Täuschungsabsicht wurde jedoch nicht nachgewiesen", hieß es in der Aussendung der FH. „Der Widerruf des akademischen Grades ist somit nicht begründbar." Dementsprechend sei das Verfahren eingestellt worden.
Zunächst hatten Krone (online) und Exxpress über das Gutachten berichtet. Die Ministerin sei „sehr erleichtert", hieß es dort. In die Politik zurückkehren wolle sie aber nicht. (APA)