Gerichtssplitter: Müllgang mit Covid kostete Tiroler 2720 Euro
Ein Alleinstehender war im April gleich zweifacher Adressat eines Absonderungsbescheids. Erst einmal als K1-Person, dann als Covid-Infizierter. Der Text in den Bescheiden war klar: verlassen der Wohnung nicht gestattet, außer es handelt sich um eine notwendige medizinische Maßnahme.
Bald fiel dem Single jedoch nicht nur die Decke auf den Kopf, sondern stank auch dessen Bio-Müll zum Himmel. Da auch das dringend benötigte Klopapier im Keller lagerte, schnappte der Mann seinen Bio-Müll und schritt durch die Wohnanlage. Dabei traf er natürlich auf einen Nachbarn.
Gestern am Landesgericht beim Prozess wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten, konnte der Angeklagte seine Verfolgung nicht recht verstehen: „Ich wollt’ doch niemanden anstecken!“ Staatsanwältin Angela Eder erklärte darauf das Wesen eines abstrakten Gefährdungsdelikts: „Es reicht, dass sie eine Ansteckungsgefahr für andere dargestellt haben. Die Pandemie muss doch irgendwann zu Ende gehen!“ Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft schluckte der Verurteilte über 2520 Euro Geldstrafe plus 200 Euro Gerichtskosten.
Vier Monate bedingte Haft und 1200 Euro Geldstrafe kassierte ein Unterländer für eine Tat, von der er nichts mehr wusste. Der 43-Jährige hatte im Jänner im attestierten Vollrausch „Heil Hitler“ geschrien und dazu den Hitlergruß ausgeführt. (fell)