Steuerreform

Steuerreform bringt durchschnittlich 90 Euro Mehrkosten für Gasheizung

Heizen mit Gas wird teurer.
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Besonders kleine Haushalte mit Gasheizung zahlen durch die Steuerreform nur etwa 20 Euro mehr im Jahr, die größten Verbraucher dagegen mehr als 550 Euro.

Wien – Für einen durchschnittlichen Haushalt mit Gasheizung werden die Kosten durch den CO2-Preis um 90 Euro jährlich steigen. Das zeigen Berechnungen der APA auf Basis der Erdgas-Verbrauchsstatistik der E-Control. Demnach verbrennt ein durchschnittlicher Haushalt 14,8 Megawattstunden Erdgas pro Jahr. Das ergibt knapp drei Tonnen CO2 und somit Mehrkosten von 90 Euro. Besonders kleine Haushalte zahlen nur 20 Euro, die größten Verbraucher dagegen mehr als 550 Euro jährlich.

Insgesamt zählt die E-Control 1,16 Mio. Haushalte mit Gasanschluss und teilt diese je nach Verbrauch in drei Gruppen: Kleine Haushalte haben im Vorjahr durchschnittlich 3,2 Megawattstunden Erdgas verheizt. Das ergibt (bei 200 kg CO2 pro Megawattstunde) 650 kg Kohlendioxid und Mehrkosten von knapp 20 Euro.

Der Großteil der Haushalte fällt in die mittlere Kategorie mit einem durchschnittlichen Heizwert von 17,9 Megawattstunden (3,6 t CO2). Das ergibt Mehrkosten von 107 Euro jährlich.

Besonders hoch ist der Verbrauch in den großen Haushalten, wozu allerdings nicht einmal zwei von 100 Kunden zählen. Sie verbrennen durchschnittlich 92,4 Megawattstunden (18,5 t CO2) pro Jahr. Bei 30 Euro pro Tonne macht das jährliche Mehrkosten von 554 Euro.

Nachdem der CO2-Preis jährlich ansteigen soll, würden auch die durchschnittlichen Kosten für Gasheizungen ansteigen – von 90 Euro im kommenden Jahr auf 163 Euro im Jahr 2025.

Höhe des Klimabonuns von Haushaltsgröße abhänig

Wie hoch der im Gegenzug ausgezahlte „Klimabonus“ sein wird, hängt von der Personenzahl im Haushalt und von der Lage ab: in Wien kommen ab 2022 100 Euro pro erwachsener Person zur Auszahlung, in größeren Städten wie Graz, Linz und Salzburg werden es 133 sein, in Umlandgemeinden mit guter öffentlicher Verkehrsanbindung 167 und in ländlichen Gemeinden 200 Euro pro Jahr und erwachsenem Haushaltsmitglied. Für Kinder fließt lediglich die Hälfte. (APA)

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