Fellner mit Korruptionsjägern im Clinch: WKStA kontert Vorwürfe
Wien – Im Zuge des ÖVP-Korruptionsskandals gab es auch Hausdurchsuchungen beim Boulevardblatt Österreich. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Sebastian Kurz und seinem Umfeld vor, positive Berichterstattung in Österreich mit Inseraten erkauft zu haben. Die Verlagsgruppe Österreich der Brüder Wolfgang und Helmut Fellner weist die Vorwürfe zurück und hat nun eine Amtshaftungsklage gegen die Republik eingebracht. Die Hausdurchsuchungen sowie die angebliche Handy-Überwachung im Auftrag der WKStA seien rechtswidrig gewesen. Die Mediengruppe sieht einen „Justiz-Skandal“ in der Causa.
Unter den zur Überwachung vorgesehenen Handys hätten sich drei Telefone der Tageszeitung befunden, „die eindeutig dem Redaktionsgeheimnis unterliegen und – nach allen Regeln des EU-Rechts und der Menschenrechtskonvention – nicht überwacht werden dürfen“, lautet der Vorwurf.
Die WKStA reagierte umgehend. „Sämtlichen Hausdurchsuchungen (...) lag eine vom zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien bewilligte Durchsuchungsanordnung der WKStA zugrunde.“ Und: „Die Durchsuchungen wurden unter Beachtung des verfassungsrechtlich geschützten Redaktionsgeheimnisses bei der Geschäftsführung und im kaufmännischen Bereich, nicht aber in ausschließlich der redaktionellen Tätigkeit dienenden Räumlichkeiten des Medienunternehmens durchgeführt.“ (sas)