Corona

EU-Recht könnte laut Experten in Ischgl-Prozessen schlagend werden

Anwalt Alexander Klauser fordert Schadenersatz für Hinterbliebene eines in Ischgl infizierten und folglich verstorbenen Mannes.
© APA/Hans Punz

Seit Mitte September finden am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen die ersten Verhandlungen von Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich statt. Der Europa- und Völkerrechtsexperte der Universität Innsbruck hat nun die Relevanz von EU-Recht ins Spiel gebracht.

Innsbruck, Wien – Der Europa- und Völkerrechtsexperte der Universität Innsbruck, Peter Hilpold, hat nach den ersten zivilrechtlichen Prozessterminen in der Causa Ischgl die Relevanz von EU-Recht ins Spiel gebracht. Wie er in der Tageszeitung Der Standard (Montags-Ausgabe) argumentierte, könnten sich Opfer auf die Grundrechte-Charta berufen, die ein "Recht auf Leben" definiert, das "mit entsprechenden Schutzpflichten verbunden ist".

Weil Touristen aus dem EU-Ausland in einem anderen EU-Mitgliedstaat durch ihren Ischgl-Aufenthalt Dienstleistungen in Anspruch genommen hätten, liege ein "Fall der (passiven) Dienstleistungsfreiheit vor", so Hilpold. Auf dieser Grundlage könne man sich auf die Grundrechte-Charta berufen – die von nationalen Gerichten beachtet werden müsse.

Sollten die nationalen Gerichte den individuellen Schutzanspruch bezweifeln, müssen sie – "spätestens in letzter Instanz" – den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dieser Frage betrauen. "Eine unbegründete Nichtvorlage würde zu Staatshaftung führen", meinte Hilpold. Eine Staatshaftungsklage wurde bisher aber "kaum angewandt, ist totes Recht", kritisierte der Jurist. Bei der Frage des Rechtsschutzes von Bürgern sah er aber Handlungsbedarf, Ischgl könne ein Impulsgeber sein.

Seit Mitte September finden am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen die ersten Verhandlungen von Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich statt. Bisher wurde noch kein Urteil bekannt. Zudem wird gegen fünf Personen strafrechtlich ermittelt, der Vorhabensbericht der Innsbrucker Staatsanwaltschaft liegt derzeit im Justizministerium. Dort wird über Anklage, Einstellung des Verfahrens oder die Beauftragung zu ergänzenden Ermittlungen entschieden.

In dem Tiroler Wintersportort Ischgl war es zu einem größeren Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 gekommen. Die ersten Fälle wurden Anfang März 2020 bekannt, die Ansteckungen sollen vor allem in Apres-Ski-Lokalen passiert sein. Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Ein bereits präsentierter Expertenbericht sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen der Behörden. (APA)