753 Tage bis zum Abbruchbescheid für nicht genehmigte Mauer
Erst nach mehr als zwei Jahren wird in St. Ulrich eine Steinmauer entfernt, für die es keinen Bauantrag gibt. Walter Hamm hatte sich im Juli 2019 darüber beschwert.
Von Michael Mader
St. Ulrich a. P. – Steinmauer, Steinschlichtung, Einfriedung – wie immer das rund 25 Meter lange und teilweise 1,40 Meter hohe Gebilde in der Vergangenheit auch bezeichnet wurde, eines steht fest: Von der ersten Beschwerde von Walter Hamm aus St. Ulrich bis zum Bescheid des Gemeindeamtes, dass die Mauer abgebrochen und neu errichtet werden muss, vergehen mehr als zwei Jahre.
Doch zur Vorgeschichte: Walter Hamm befindet, dass die aus Steinbrocken und „Wasen“ erbaute Mauer auf einem Nachbargrundstück zu nahe an der Straße steht und auch gefährlich sei und beschwert sich im Gemeindeamt. „Der Vizebürgermeister und der Bauausschussobmann haben im Juli 2019 einen Lokalaugenschein durchgeführt und die Steinschlichtung für in Ordnung befunden“, erinnert sich Hamm.