Sterbehilfe: Verschiebung des neuen Gesetzes zeichnet sich ab
Wien – Eigentlich hätte der Mittwoch vor zwei Wochen den Abschluss der türkis-grünen Debatte über ein neues Sterbehilfegesetz markieren sollen. Die Regierungskrise vereitelte den Zeitplan. Einen neuen Anlauf wollen ÖVP und Grüne diese Woche unternehmen.
Der Zeitdruck ist mit der Verschiebung gestiegen. Denn fest steht, dass nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) das absolute Verbot der Sterbehilfe fällt. Erlaubt ist dann die Beihilfe zum Suizid. Verboten bleiben aktive Sterbehilfe und Anleitung zum Suizid. Das Sterbehilfegesetz soll Abgrenzungen und Klarstellungen liefern.
Soll das neue Gesetz rechtzeitig in Kraft treten, müsste der Nationalrat es bis Dezember beschließen. Viel Zeit für eine Begutachtung, in der Organisationen, Vereine und Privatpersonen ihre Stellungnahme abgeben können, bleibt dann nicht. Bei heiklen Themen sind sechs oder sogar acht Wochen Begutachtungsfrist üblich. Das geht sich keinesfalls aus.
Immer mehr zeichnet sich daher ab, dass das neue Gesetz erst einige Wochen oder wenige Monate nach dem Jahreswechsel in Kraft treten könnte.
Der Nachteil: Nach dem Jahreswechsel blieben einige Wochen oder Monate ohne Begleitregeln. Dies könnte man aber in Kauf nehmen, ist zu hören. Denn das Verbot der aktiven Sterbehilfe sei ohnehin im Strafrecht abgesichert. Und wenn schon feststeht, wie eine künftige Regelung aussieht, könnten sich daran auch jene orientieren, die einen Sterbehilfe-Verein etwa nach Schweizer Vorbild gründen wollen. (sabl)