Drohnenflug im Nationalpark Hohe Tauern sorgt für Unmut
Dass die BH Lienz im Nationalpark Hohe Tauern einen privaten Drohnenflug genehmigt hat, empört den Landesumweltanwalt. Er hat Beschwerde eingelegt.
Von Catharina Oblasser
Matrei i. O. – Mit einer Drohne in einem hochsensiblen Naturschutzgebiet Fotos oder Videos machen – das geht auf keinen Fall, findet die Landesumweltanwaltschaft Tirol. Genau das wollte ein Privatmann aus Deutschland aber tun. Geplant war ein Drohnenflug mit einer Kamera, und zwar an der Gletscherzunge des Schlatenkees im Bereich des Großvenedigers. Die Bezirkshauptmannschaft Lienz bewilligte das, der Landesumweltanwalt legte Beschwerde ein. Nun ist es an der nächsten Instanz, dem Landesverwaltungsgericht, zu entscheiden.
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