Causa Wolf

Gewessler lehnt Senkung des Schutzstatus vom Wolf ab

Wird Problemwolf „118MATK“ noch einmal nachgewiesen, kann er entnommen werden. Dafür haben die Jäger dann 60 Tage Zeit.
© APA

WWF kritisiert Gefährdungs-Verordnung als rechtswidrige Sonderlösung. FPÖ wirft Schwarz-Grün mangelnde Handlungsfähigkeit bei Problemwölfen vor.

Von Peter Nindler

Innsbruck – Die Gefährdungsverordnung ist die Grundlage für den Abschuss von Problemwolf „118MATK“, der bisher rund 50 Schafe im Gebiet des vorderen Ötztals gerissen hat. Allerdings erst, wenn er noch einmal nachgewiesen wird. Drei Proben von getöteten Weidetieren am 3., 6. und 7. Oktober müssen noch analysiert werden, zuletzt wurden sechs Schafe in Pfaffenhofen gerissen. Die Grünen haben eine Klarstellung in den Regierungsbeschluss hineinreklamiert: Es benötige vor dem Abschussbescheid eine eindeutige Zuordnung und die Entnahme ist auf einen Zeitraum von 60 Tagen befristet. Das eigens eingerichtete Fachkuratorium Wolf, Bär und Luchs hat dies empfohlen.

Für Sie im Bezirk Innsbruck unterwegs:

Michael Domanig

Michael Domanig

+4350403 2561

Hannah Purner

Hannah Purner

+4350403 2158

Verena Langegger

Verena Langegger

+4350403 2162

Alexandra Plank

Alexandra Plank

+4350403 2143