Datenschutz

Lehrerbewertungs-App laut Verwaltungsgericht datenschutzkonform

Für die App wurde eine Datenbank mit rund 90.000 Lehrern und den entsprechenden Schulen angelegt.
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Ein HTL-Lehrer sah sich in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt, seine Beschwerde wurde nun abgewiesen. Die Datenschutzbehörde hatte die App bereits Anfang 2020 als datenschutzkonform bewertet. Derzeit laufen noch Zivilverfahren.

Wien – Die umstrittene Lehrerbewertungs-App "Lernsieg", bei der Schüler ihre Lehrer bzw. Schulen anonym mit ein bis fünf Sternen bewerten können, steht laut Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in keinem Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ein HTL-Lehrer sah sich in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt, seine Beschwerde wurde nun abgewiesen. Die Datenschutzbehörde hatte die App bereits Anfang 2020 als datenschutzkonform bewertet. Derzeit laufen noch Zivilverfahren.

Für die App wurde eine Datenbank mit rund 90.000 Lehrern und den entsprechenden Schulen angelegt. Schülerinnen und Schüler können nach Registrierung via Handynummer ihre Pädagogen ab der AHS-Unterstufe bzw. Neuen Mittelschule (NMS) in Kategorien wie Unterricht, Fairness, Vorbereitung oder Pünktlichkeit mit einem bis fünf Sternen bewerten. Daraus werden dann auch Rankings erstellt. Derzeit ist die App bis aus Weiteres offline, da laut den Betreibern gemeinsam mit einem Lehrergremium an einer Verbesserung der App gearbeitet wird.

Allgemein-Interessen höher zu bewerten als Lehrer-Interessen

In seiner aktuellen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde des HTL-Lehrers gegen einen Bescheid der Datenschutzbehörde mit dem Argument abgewiesen, dass die Interessen der Allgemeinheit und ganz besonders der Schüler höher zu werten seien als jene der betroffenen Lehrer, vor allem wo seine berufliche- und nicht seine Privatsphäre betroffen sei. Eltern und Kinder hätten vor der Entscheidung für eine neue oder künftige Schule ein berechtigtes Interesse an der Qualität der dortigen Ausbildung und der Bewertung der Unterrichtsqualität einzelner Lehrer. Die App schaffe außerdem für Schüler die Möglichkeit, Lehrmethoden zu loben oder aber Missstände und Kritikpunkte aufzuzeigen.

Die vom Lehrer beklagte Gefahr von Mehrfach- oder Falschbewertung schätzt der BVwG hingegen gering ein, durch Mechanismen wie eine Verifizierung per Telefonnummer und die Beschränkung auf eine Bewertung pro Lehrperson und Telefonnummer wäre dies "umständlich und äußerst aufwendig". Die Frage, ob die Sammlung der Lehrerdaten ebenfalls datenschutzkonform stattgefunden hat, wurde vom BVwG übrigens nicht behandelt.

Auch die Lehrergewerkschaft hatte von Beginn an gegen die App gewettert, sie deponierte u.a. Bedenken in Sachen Datenschutz bzw. ortete eine "riesige Handynummernsammelaktion". Neben Beschwerden bei der Datenschutzbehörde wird die App von der GÖD auch per Zivilklagen bekämpft, dabei wird Unterlassung und Löschung der Daten gefordert. In zwei Fällen wurden die Klagebegehren vom Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen im Frühjahr zurückgewiesen, die Gewerkschaft hat dagegen berufen.

App-Gründer Benjamin Hadrigan.
© HERBERT NEUBAUER

App-Gründer Benjamin Hadrigan zeigte sich in einer schriftlichen Stellungnahme erfreut über die aktuelle BVwG-Entscheidung. Es sei unverständlich, wieso sich die Lehrergewerkschaft bis heute weigere, "mit uns konstruktiv an einer gemeinsamen Lösung zur Verbesserung der Bildungstransparenz in Österreich zusammenzuarbeiten". Gleichzeitig gebe es eine "nicht unwesentliche Anzahl von LehrerInnen", die mit den App-Machern zusammenarbeite. Zusätzlich gebe es Gespräche mit Pilotschulen, die die App aktiv im Unterricht einsetzen "und damit aktiv ein Zeichen zu mehr Transparenz setzen" wollen würden.

Spendenkampagne zur Prozessfinanzierung

Angesichts der vielen Klagen der Lehrergewerkschaft hatte Hadrigan zuletzt eine Spendenkampagne gestartet, um die Prozesse von "Lernsieg" gegen die Pädagogen zu finanzieren. Bis dato habe man freilich "jede einzelne Beschwerde und jedes Verfahren gewonnen", betonte Hadrigan. Bei der Gewerkschaft kann man diese Einschätzung nicht nachvollziehen. "Das kann ich so nicht bestätigen", so der oberste Lehrergewerkschafter Paul Kimberger (FCG) gegenüber der APA.

Im Gegensatz zum aktuellen verwaltungsrechtlichen Verfahren des HTL-Lehrers wurde laut GÖD-Stellungnahme in den zivilrechtlichen Verfahren der Gewerkschaft festgestellt, dass "Lernsieg" in der vorliegenden Form rechtlich unzulässig sei. Derzeit könne nämlich eine Bewertung von Lehrern durch Personen, die von diesen gar nicht unterrichtet wurden, nicht ausgeschlossen werden. Die Lehrer sind laut Kimberger nicht generell gegen Bewertung, eine solche gebe es jetzt schon. App-Macher Hadrigan müsse allerdings die Identifikation der Bewertenden sicherstellen, betonte Kimberger. Die Darstellung, wonach "Lernsieg" schlechthin zulässig sein sollte, sei jedenfalls "irreführend und unrichtig", wird in der GÖD-Stellungnahme betont. Eine rechtskräftige Entscheidung liegt bei den zivilrechtlichen Verfahren noch nicht vor, derzeit läuft in drei Verfahren die Berufung und in einem die Revision. (APA)

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