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Gibt es Grenzen beim Testament?

Wer ein Testament erstellen lassen möchte, sollte sich von einem Anwalt beraten lassen.
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Konflikte in der Familie sind vermeidbar. RA Marco Kunczicky rät, sich bei der Testamentserstellung verantwortungsvoll beraten zu lassen.

Sind meinem Willen über das Schicksal meines Vermögens Grenzen gesetzt?

Grundsätzlich können Sie – innerhalb der Schranken des Pflichtteilsrechts – selbst entscheiden, wem Sie Ihr Vermögen vererben wollen. Das Pflichtteilsrecht ordnet an, dass bestimmte nahe Angehörige jedenfalls einen Teil des Wertes Ihres Vermögens – eine Quote ihres gesetzlichen Erbteils – erhalten sollen.

Wie ist der Pflichtteil zu erfüllen?

Der Pflichtteil ist in Geld zu leisten, kann aber auch in Form einer anderen Zuwendung erfüllt werden. Sie haben es in der Hand, wie und vor allem wann Sie den Pflichtteil abdecken wollen. Alles, was Ihre Pflichtteilsberechtigten zu Lebzeiten oder von Todes wegen von Ihnen erhalten haben, ist grundsätzlich auf deren Pflichtteil anzurechnen. Die andere Seite der Medaille ist, dass Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte zeitlich unbegrenzt (!) der Verlassenschaft hinzugerechnet werden könnten. Das kann spannende Fragen mit großer finanzieller Tragweite aufwerfen.

Was hat die Hinzurechnung einer Schenkung für Folgen?

Beträchtliche Schenkungen zu Lebzeiten an Pflichtteilsberechtigte können den Wert der gesamten Verlassenschaft um den Wert der Schenkungen erhöhen. Sollten Sie beispielsweise vor Jahrzehnten einem Kind einen Baugrund geschenkt haben, kann das bei Ihrem Ableben Auswirkungen auf die anderen Kinder haben. Um Konflikte nach Ihrem Tod zu vermeiden, wäre es ratsam, eventuelle Pflichtteilsergänzungsansprüche mitzudenken.

Mit welchen anderen Zuwendungen könnte ich den Pflichtteil abdecken?

In Frage kommen beispielsweise Liegenschaften, Gesellschaftsanteile oder ein Fruchtgenussrecht an einem Unternehmen, einer Immobilie oder einem Wertpapierdepot. Natürlich auch eine Lebensversicherung, Möbelstücke oder ein Gemälde.

Kann ich als Pflichtteilsberechtigte das mir zugewandte Gemälde ablehnen und meinen Pflichtteil in Geld fordern?

Grundsätzlich verringert das Gemälde – selbst wenn der Erblasser wusste, dass Sie es nicht wollten – Ihren Pflichtteilsanspruch. Aber auch die Pflichtteilszuwendung kennt Ihre Grenzen, andernfalls würde das Thema an Spannung verlieren.

Kontakt:

Marco Kunczicky, Rechtsanwalt

office@kunczicky.at

www.kunczicky.at

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