War Hausdurchsuchung rechtswidrig? Scharfe Kritik an „Österreich“-Razzia
Rechtsschutzbeauftragte der Justiz ortet Rechtsbruch. Korruptionsstaatsanwaltschaft widerspricht.
Von Michael Sprenger
Wien – Das Redaktionsgeheimnis wird in Österreich besonders geschützt. Im Zusammenhang mit der ÖVP-Korruptionsaffäre kam es auch beim Boulevardblatt Österreich zu Hausdurchsuchungen. Waren diese rechtswidrig? Diese Meinung vertritt jedenfalls Gabriele Aicher, sie ist Rechtsschutzbeauftragte der Justiz und damit oberstes Kontrollorgan über die Staatsanwaltschaften.
Die so scharf kritisierte Korruptionsstaatsanwaltschaft wies die Kritik in einer Aussendung vom Freitag zurück. Allerdings räumte sie auch Fehler ein. Sie stellte fest, dass sie es „irrtümlich“ verabsäumt habe, für eine geplante Handy-Standortbestimmung die bei Journalisten erforderliche Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten zu beantragen. Allerdings kam es gar nicht zu dieser Handy-Ortung. „Nach der gerichtlichen Bewilligung erkannte die WKStA selbst noch vor Umsetzung der Maßnahme am 5. Oktober 2021 dieses Versäumnis, hielt diesen Umstand transparent im Akt fest und wies das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung umgehend an, die Maßnahme nicht durchzuführen. Tatsächlich wurden die Standortdaten auch nicht erhoben“, so die Staatsanwaltschaft.
Die darüber hinaus gehenden Kritikpunkte weise die WKStA „entschieden zurück“. Die Rechtsschutzbeauftrage sieht nämlich keinen dringenden Tatverdacht bei den Medienmanagern Helmuth und Wolfgang Fellner. „Diese stehen aus Sicht der WKStA teilweise im Widerspruch zur Aktenlage, teilweise auch zur geltenden Rechtslage und suggerieren ohne ausreichende Tatsachengrundlage missbräuchliches Amtshandeln. In Anbetracht dieser Kritikpunkte legte die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Beschwerde mit einer ausführlichen Stellungnahme dem Gericht vor.“
Ob die Hausdurchsuchungen also tatsächlich rechtswidrig waren, muss nun das Oberlandesgericht Wien entscheiden.
Der stellvertretende ÖVP-Klubchef August Wöginger nahm den Disput in der Justiz zum Anlass, um Aufklärung von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) zu fordern. „Im Sinne unseres österreichischen Rechtsstaats muss die Justiz über jeden Zweifel erhaben sein“, meinte er in einer Aussendung. Der ÖVP-Parlamentsklub werde daher auch eine parlamentarische Anfrage an Zadić richten. „Die Justiz darf nicht zum Mittel parteipolitischen Kalküls werden“, erklärte Wöginger. Umso wichtiger sei es, den aufgekommenen Vorwürfen schnell auf den Grund zu gehen.