Steuern

Umsatzsteuererklärung: Steuer-Mahnung vom Computer?

So mancher soll eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abgeben und weiß vielleicht gar nicht, was das ist.
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Das Finanzamt verschickt den Umsatzsteuerbescheid auch an Angestellte. Der Rückstau bei der Familienbeihilfe wurde abgearbeitet.

Innsbruck – Erstaunen herrscht dieser Tage bei sehr vielen Personen, die in einem Angestelltendienstverhältnis arbeiten. In einem amtlichen Brief weist das Finanzamt Österreich sie nämlich darauf hin, dass noch eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2020 ausständig sei. Zur Erklärung: Wer bei einem Betrieb angestellt ist, muss keine Umsatzsteuer abführen. Schreckmomente gab es aber wohl trotzdem, denn das Ende der Frist bis zur Einreichung wird in dem Schreiben mit 19. November 2021 angegeben, in einer Rechtsmittelbelehrung heißt es umgehend in dem Schreiben, dass dieses Rechtsmittel nicht zulässig sei.

Das Schreiben sei an rund 200.000 Bürgerinnen und Bürger verschickt worden, die eine selbstständige oder gewerbliche Einkunftsart oder Verpachtung und Vermietung ausgeübt haben, heißt es dazu aus dem Finanzministerium. Diese hätten eine Umsatzsteuererklärung abzugeben und mit dem Schreiben erfolgte die Erinnerung daran, so Stefan Trittner aus dem Ministerium.

Warum dieses Schreiben auch Personen bekommen, die weder selbstständig sind noch verpachten oder vermieten? Für das Finanzamt offenbar ein Fehler, der durchaus vorkommen könne – „es ist möglich, dass einige Personen, die das Schreiben erhalten haben, ihre Tätigkeit bereits beendet haben“. Dies könne dem Finanzamt jedoch jederzeit gemeldet werden. Wer die Beendigung dieser Tätigkeiten gemeldet hat, erhält dann natürlich keine Aufforderung mehr, die Umsatzsteuererklärung nachzuholen, heißt es. Ganz so einfach scheint es nicht zu sein, denn zahlreiche Personen, die nicht selbstständig arbeiten, verpachten oder vermieten, erhielten den Brief ebenfalls. Auch das sei möglich, heißt es, denn: Es gebe derzeit Computerprobleme, Zahlungsaufforderungen gingen ungeprüft einfach an die Bürger. Konsequenzen habe der Brief aber keine, wird von Finanzbeamten betont. Ob es eine Richtigstellung bzw. Entschuldigung des Finanzamts Österreich für die Aufregung geben werde, bleibt aus dem Ministerium unbeantwortet.

Erst vor wenigen Monaten hatte die rückwirkende Prüfung von Ansprüchen für Familienbeihilfe bei zahlreichen jungen Familien für Sorgen wegen finanzieller Engpässe gesorgt. Auch wenn sämtliche Unterlagen, wie Studien- oder Schulbesuchsbestätigung, bereits eingereicht wurden, dauerte die Auszahlung der Familienbeihilfe nicht selten bis Oktober 2021. Sehr oft mussten junge Familien, die das Kinderbetreuungsgeld erst nach Bestätigung der Familienbeihilfe bekommen, als Überbrückung Mindestsicherung beantragen, die TT berichtete.

Das Finanzministerium bedauert die Verzögerungen, insgesamt sei es, so Trittner, zu über 230.000 Anspruchsüberprüfungsschreiben gekommen. Im Corona-Jahr sei die Familienbeihilfe ohne Anspruchsüberprüfung ausbezahlt worden, sie musste für diesen Zeitraum auch nicht zurückbezahlt werden. (ver)