Landesgericht

KitzVenture-Betrugsprozess in Innsbruck vertagt

Symbolfoto.
© Reinhard Fellner

Den beiden Angeklagten wird schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Bis zum nächsten Verhandlungstermin will man unter anderem ein grafologisches Gutachten einholen.

Innsbruck – Der Prozess gegen zwei Akteure der KitzVenture GmbH mit Sitz im Bezirk Kitzbühel ist am Montag am Landesgericht Innsbruck vertagt worden. Den beiden Angeklagten – einer davon ist Geschäftsführer Patrick Landrock – wird schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Durch die Verleitung von Personen zu einer Veranlagung soll es zu einem Schaden von rund 176.000 Euro gekommen sein. Bis zum nächsten Verhandlungstermin will man unter anderem ein grafologisches Gutachten einholen.

Mit diesem soll bis voraussichtlich Ende Jänner geklärt werden, ob Landrock Unterschriften tatsächlich, großteils durch ein Pseudonym, getätigt hat oder nicht. Der Zweitangeklagte Landrock blieb am Montag nämlich bei seiner Argumentationslinie des ersten Verhandlungstages am 3. November, er habe lediglich einen Werbeauftrag von 12.000 Euro angeordnet und unterschrieben.

79 Personen zu Veranlagung verleitet

Die Anklage lautete darauf, dass der Erstangeklagte und Landrock zwischen September 2016 und März 2017 Intensiv-Investments mit einem Fixzinssatz von 9,75 Prozent beworben und damit 79 Personen zu einer Veranlagung verleitet hätten. Das Geld soll dann aber nur zu einem geringen Teil wie versprochen in Aktien investiert worden sein. Außerdem sollen sie unter Vortäuschung der Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit Werbeeinschaltungen in TV und Presse im Wert von über 658.000 Euro in Anspruch genommen haben. Landrock und einem dritten Angeklagten wurde darüber hinaus zur Last gelegt, dass sie Anwälte und Berater beigezogen, diese dann aber nicht bezahlt hätten, was zu einem Schaden von 136.000 Euro geführt haben soll. Der Drittangeklagte war beim ersten Prozesstag Anfang November rechtskräftig freigesprochen worden.

"Ich bin niemals mit einem Pseudonym aufgetreten, weder telefonisch noch per Mail noch bei Unterschriften", betonte Landrock am Montag. Die restlichen Aufträge seien jedenfalls von einer ihm nicht bekannten Person vorgenommen worden, die dem Unternehmen schaden haben wollen, strich er vor dem Schöffengericht heraus. Seine Unterschriften, ob unter einem vermeintlichen Pseudonym oder unter seinem Namen, seien gefälscht worden, betonte Landrock.

Die Befragungen mehrerer Zeugen, ob sie telefonisch Kontakt mit Landrock oder einer zweiten, weiteren Person hatten, die ebenfalls Landrock gewesen sein könnte, brachten darüber hinaus kein Ergebnis. Die Zeugen konnten sich trotz "Live-Sprechproben" von Landrock im Verhandlungssaal schlicht nicht daran erinnern, ob sie jemals mit ihm telefoniert hatten.

Hinsichtlich des Geschäftsmodells von KitzVenture betonte der Geschäftsführer abermals, dass er "niemals etwas Negatives machen wollte" und das Geschäftsmodell und das damalige Veranlagungsprospekt für die Kunden nach bestem Wissen und Gewissen und vor allem mit bester rechtlicher Absicherung entwickelt wurde. "Zudem kam keiner zu Schaden", sagte Landrock.

"Von den Besten beraten lassen"

Bereits beim ersten Verhandlungstag am 3. November hatte Landrock davon gesprochen, dass die Investments "Geld für ein konkretes Geschäftsmodell im operativen Geschäft" gewesen seien. Am Montag ergänzte er, er habe sich dazu "von den Besten beraten lassen" und die Höhe von 9,75 Prozent Zinsen im Jahr für die Kleinanleger sei aus einem rechtlichen Vorschlag einer Fachkundigen heraus entstanden.

Neben einem Schriftsachverständigen-Gutachten zur Klärung der getätigten Unterschrift beantragten die Verteidiger des Zweitangeklagten auch die Ladung des deutschen Rechtsberaters von Landrock, der erpresserische Handlungen gegen diesen bereits vor seiner KitzVenture-Zeit schildern könne. Zudem soll ein Zeuge geladen werden, der belegt, dass der Vater des Erstangeklagten stets mit firmenschädigender Absicht agiert hat. All das soll aus Verteidigersicht vor allem klären, wer die Werbeeinschaltungen in TV und Presse in Auftrag gegeben hat.

Ausgelöst hatte die Ermittlungen rund um die KitzVenture GmbH ursprünglich eine Anzeige der Finanzmarktaufsicht (FMA). Die Aufsicht hatte 2017 dem Chef von KitzVenture eine Geldstrafe wegen irreführender Werbung in Höhe von 66.000 Euro aufgebrummt. Letztlich soll das Bundesverwaltungsgericht diese Strafe auf 60.000 Euro reduziert haben. Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war gerichtlich gegen die Bewerbung des Anlagemodells KitzVenture vorgegangen. (APA)

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