Gut zu wissen: Diese Corona-Regeln gelten auf Innsbrucks Christkindlmärkten
Ein Kiachl essen, eine Tasse Glühwein trinken, ein Souvenir kaufen: All das ist heuer auf den Innsbrucker Christkindlmärkten wieder möglich – sofern man geimpft oder genesen ist. Welche Auflagen und Regeln gelten, gibt's hier im Überblick.
Innsbruck – Viele, viele bunte Bänder – in einer ersten Tranche wurden 2 Mio. Stück bestellt – und intensive Kontrollen sollen heuer für einen sicheren Besuch der sieben Christkindlmärkte unter dem Dach der Bergweihnacht Innsbruck sorgen. Zudem gilt für Personen ab 12 Jahren die 2G-Regel.
Seit dem 15. November gilt in ganz Österreich außerdem ein Lockdown für Ungeimpfte – vorläufig bis zum 24. November. Bis dahin dürfen Personen ohne 2G-Nachweis ihre Wohnung nur aus den schon von früheren Lockdowns bekannten Gründen verlassen. Der Besuch des Christkindlmarktes zählt bekanntlich nicht dazu.
➤ Im folgenden klären wir die wichtigsten Fragen rund um die Corona-Regeln auf den Innsbrucker Christkindlmärkten: