Neues Tiroler Feuerwehrgesetz harrt noch in Warteschleife
Seit Juli 2018 wird an einer Novelle des Landesfeuerwehrgesetzes gebastelt. Bis Jahresende soll Entwurf in Begutachtung sein. Ortsgebundenheit für Kommando fällt.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck – Ja, natürlich habe die Pandemiebekämpfung auch im Landhaus einige Ressourcen gebunden. Das will NEOS-Landtagsabgeordneter Andreas Leitgeb auch nicht kleinreden. Dennoch: Nur mit Corona könne der massive Verzug in der Neufassung des Landesfeuerwehrgesetzes nicht erklärt werden. Als Leitgeb nämlich im Oktober 2018 diesbezüglich Änderungen per Antrag im Landtag eingefordert hat, wurde er von LHStv. Josef Geisler (VP) und Landesfeuerwehrkommandanten Peter Hölzl schon damals auf laufende Arbeiten an einer Novelle hingewiesen. Es hieß, bis Ende 2019 sei alles unter Dach und Fach. Mitnichten. Leitgebs Anträge blieben seither ausgesetzt. Im heutigen Landtag kommt es deshalb zu zwei diesbezüglichen Fristsetzungsanträgen. Leitgeb bleibt dabei: Eine Novelle müsse alsbald kommen.
Insbesondere die bis dato im Landesfeuerwehrgesetz fixierte Ortsgebundenheit für die Wahl der Organe der Freiwilligen Feuerwehren hält Leitgeb für antiquiert, die TT berichtete. Kurz gesagt: Wer Feuerwehrkommandant oder -Stellvertreter werden will, muss seinen Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde der betreffenden Feuerwehr haben. „Wir müssen den Freiwilligen auch entgegenkommen“, tritt Leitgeb für eine Entbürokratisierung ein.
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