Corona-Pandemie

Gut zu wissen: Das gilt nun bei der Maskenpflicht am Arbeitsort in Tirol

FFP2-Maske ist nun auch am Arbeitsort verpflichtend. Home Office ist – wenn möglich – die Alternative.
© Thomas Böhm

Seit Mittwoch gilt in Tirol angesichts steigender Corona-Infektionszahlen eine erweiterte Maskenpflicht. Was das bedeutet und was es zu beachten gilt, haben wir hier zusammengefasst.

Innsbruck – „FFP2-Maske auf" heißt es seit Mittwoch nicht nur im Handel und den Öffis, sondern auch am Arbeitsplatz. Angesichts steigender Infektionszahlen will die Landesregierung mit dieser Maßnahme die Verbreitung des Virus eindämmen und das Gesundheitssystem entlasten. Da die Verordnung innerhalb kürzester Zeit angekündigt und erlassen wurde, bleiben bei Vielen Fragen offen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

📅 Bis wann gilt die Verordnung?

In Kraft ist sie bereits, seit Mittwoch. Ein zeitlicher Horizont, bis wann sie gilt, ist nicht absehbar. Sie gilt also vorerst unbefristet.

🔎 Wo gilt die Verordnung?

Die Verordnung gilt im gesamten Bundesland Tirol.

🆗 Welche Maske muss getragen werden?

Es reicht der Verordnung nach kein einfacher Mund-Nasen-Schutz, sondern es muss eine zertifizierte FFP2-Maske getragen werden. Diese erschwert eine Übertragung effektiver als andere Masken und schützt neben den Mitmenschen auch den Träger selbst.

👩‍🍳 Für wen gilt die FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz?

Für Sie im Bezirk Innsbruck unterwegs:

Renate Perktold

Renate Perktold

+4350403 3302

Verena Langegger

Verena Langegger

+4350403 2162

Michael Domanig

Michael Domanig

+4350403 2561