Sorgerechtsstreit

Fall Eitan: Bub muss bis 12. Dezember nach Italien zurückkehren

Eitan war der einzige Überlebende des tragischen Seilbahnunglücks.
© Handout/Vigili del Fuoco/AFP

Der einzige Überlebende des Seilbahnunglücks vom Lago Maggiore muss nach Italien zurückkehren. Im Sorgerechtsstreit um den Jungen hat der Oberste Gerichtshof so entschieden.

Rom/Limassol/Tel Aviv – Im Sorgerechtsstreit um den kleinen Eitan hat der Oberste Gerichtshof in Israel den Einspruch des Großvaters des Buben gegen die Entscheidung zurückgewiesen, derzufolge der Bub nach Italien zurückkehren muss. Der Gerichtshof legte fest, dass das Kind - der einzige Überlebende des Seilbahnunglücks vom Lago Maggiore - bis zum 12. Dezember nach Italien zu überstellen ist, wo der zuletzt bei seiner Tante väterlicherseits gelebt hatte.

Gegen den Großvater und einen weiteren Israeli wird in Italien wegen Kindesentführung ermittelt. Der Großvater kritisierte den aktuellen Gerichtsbeschluss: "Der israelische Staat hat heute auf ein jüdisches Kind verzichtet, das jetzt in einem fremden Land, weit weg von seinen Wurzeln entfernt, von seiner geliebten Familien und von der Gedenkstätte seiner Familienangehörigen, aufwachsen muss." Er kündigte an, weiterhin auf legale Weise kämpfen zu wollen, um Eitan nach Israel zurückzubringen. Er werde dafür sorgen, dass die Beziehung zur Familie seiner toten Mutter nicht unterbrochen werde.

Unterdessen ist ein auf Zypern lebender Mann, der bei der mutmaßlichen Entführung Eitans beteiligt gewesen sein soll, nach vier Tagen in Untersuchungshaft wieder freigekommen. Der Mann war am vergangenen Donnerstag aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Limassol auf der Insel Zypern verhaftet worden.

Der Mann muss sich laut Medienangaben täglich bei der Polizei melden. Die Gerichtsverhandlung, bei der die Richter über seine Auslieferung nach Italien entscheiden, ist für kommenden Donnerstag geplant. Das Auslieferungsverfahren muss in maximal drei Monaten abgeschlossen werden.

Der 50-Jährige war mit europäischem Haftbefehl gesucht worden, den die Staatsanwaltschaft der norditalienischen Stadt Pavia um Zusammenhang mit der Außerlandesbringung des kleinen Eitan erlassen hatte. Die Polizei auf Zypern folgte den Spuren des Mobiltelefons des Verdächtigten. Er gilt als Mitglied einer amerikanischen Agentur, die auf Kriegsschauplätzen wie dem Irak und in Afghanistan tätig ist.

Den Ermittlungen zufolge soll der Mann am 11. September Eitans Großvater mütterlicherseits geholfen haben, das Kind aus Pavia zu entführen, wo der Bub bei seiner Tante väterlicherseits, Aya Biran, lebte. Die Tante hatte von den italienischen Behörden das Fürsorgerecht für Eitan erhalten, der beim Seilbahnunglück am Berg Mottarone am 23. Mai seine Eltern, seinen zweijährigen Bruder und seine Urgroßeltern verloren hatte. Das Kind wurde mit dem Auto in die Schweiz und von dort an Bord eines Privatflugzeugs gebracht, das vom Festgenommenen in den Tagen zuvor um 46.000 Euro gemietet worden war. Das Flugzeug landete dann in Israel.

Ein Familiengericht in Tel Aviv hatte am 25. Oktober entschieden, dass Eitan in die Obhut seiner Tante zurückgegeben werden muss. Ein Rekurs des Großvaters wurde abgelehnt. Bisher ist das Kind jedoch nicht nach Italien zurückgekehrt. Mit dem nunmehrigen Urteil des Obersten Gerichts in Israel darf sich die Tante Hoffnung machen, ihren Neffen noch vor Weihnachten wieder zu sehen. Sie bezeichnete das Urteil des Obersten Gerichts in Israel als "fair". (APA)

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