Justiz

Causa Ischgl: Zwei zivilrechtliche Amtshaftungsklagen abgewiesen

Symbolfoto.
© Thomas Böhm

Einzelpersonen hätten „kein Recht darauf, vom Staat vor Ansteckung geschützt zu werden", so die Begründung. Der Republik sei kein „schuldhaftes" oder „rechtswidriges" Verhalten anzulasten. Verbraucherschützer sprechen von einem „Justizskandal".

Ischgl, Wien – Die Causa Ischgl wird nicht nur strafrechtlich vermutlich keine Konsequenzen haben, auch auf zivilrechtlichem Wege wurden die ersten Amtshaftungsklagen vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen. In zwei Fällen erging nun diese Entscheidung, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Aus dem Epidemiegesetz könne keine Rechtspflicht gegenüber einzelnen Personen abgeleitet werden, hieß es. Der Verbraucherschutzverein (VSV) sprach von einem „Justizskandal".

„Einzelpersonen haben kein Recht darauf, vom Staat vor Ansteckung geschützt zu werden, auch wenn das gebotene Handeln der Behörden die Ansteckungsgefahr insgesamt und daher auch für den Einzelnen reduzieren soll", begründete die Richterin ihre Entscheidung. Vielmehr würden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie die „Allgemeinheit" betreffen" – nicht Einzelpersonen. Der Republik sei in den „hier relevanten Zeiträumen weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten anzulasten", hieß es weiter. Die klagenden Parteien haben nun die Möglichkeit beim Oberlandesgericht Wien in Berufung zu gehen.

Konkret handelte es sich bei den abgewiesenen Klagen um zwei Schadenersatzforderungen. Ein deutscher Tourist, der sich im März 2020 in Ischgl aufgehalten hatte, steckte sich dort mit dem Coronavirus an und musste für mehrere Wochen ins Krankenhaus. Er forderte rund 90.000 Euro. Bei dem zweiten Fall handelte es sich um eine Frau, die sich zur selben Zeit in dem Tiroler Wintersportort aufgehalten hatte und rund 10.000 Euro Schadenersatz verlangte. Urteile über den ersten Verhandlungstag, bei dem rund 100.000 Euro gefordert wurden, lagen noch nicht vor.

VSV-Obmann Kolba findet Urteil „vollkommen einseitig"

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hatte im Namen der Opfer Klage eingereicht und bezeichnete die nunmehrigen Entscheidungen als „Skandalurteile" gegen die man Berufung erheben wolle. VSV-Obmann Peter Kolba kritisierte in einer Stellungnahme scharf, dass die Richterin keine Zeugen hörte und auf die „vorgebrachten Rechtsgrundlagen" nicht eingegangen sei. Nach Rechtsmeinung des VSV, der auch ein Rechtsgutachten vorgelegt hatte, ist die Ansicht des Gerichts, dass das Epidemiegesetz die Allgemeinheit und nicht Einzelpersonen schütze, nicht rechtens. „Wir werden es nicht zulassen, dass über die massiven Behördenfehler in Ischgl im Jahr 2020 der Mantel des Schweigens gebreitet wird", so Kolba.

Das Gericht argumentierte laut VSV, dass sich nicht mit „erforderlicher Sicherheit" feststellen lasse, dass am 1. März 2020 15 isländische Ischgl-Urlaubsrückkehrer in ihrer Heimat positiv getestet worden seien. Diese Meldungen seien aber über das Europäische Warnsystem der Gesundheitsbehörden (EWRS) dokumentiert. „Es ist völlig absurd, Zeugenbeweise abzulehnen und dann im Akt erliegenden Urkunden nicht zu trauen", meinte Kolba.

Weiters gehe das Gericht davon aus, dass „nur aufgrund einer Hören-Sagen-Meldung einer isländischen Reiseleiterin", die Behörden annehmen durften, dass sich die isländischen Touristen am Rückflug und nicht in Ischgl angesteckt hätten. Das Land Tirol teilte am 5. März in einer Presseaussendung mit, dass Touristen aus Island im Flugzeug und nicht in Tirol angesteckt wurden, nachdem ein weiterer infizierter Fluggast an Bord gewesen war. Kolba kritisierte, dass im Urteil nicht auf die „verspätete Schließung von Lokalen" eingegangen wurde und „kein Wort zu verspätet kundgemachten Verordnungen und insbesondere kein Wort zu dem Abreisechaos am 13. März 2020" verloren wurde. Er beurteilte das Urteil als „dürftig begründet" und „vollkommen einseitig".

Der VSV reichte bisher rund 50 zivilrechtliche Klagen auf Schadenersatz ein. Lockdown-bedingt wurden mündliche Verhandlungen verschoben. Die nächste soll am 13. Dezember 2021 stattfinden.

Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen ein

Erst vergangene Woche stellte die Innsbrucker Staatsanwaltschaft die strafrechtlichen Ermittlungen in der Causa Ischgl ein. Es wurde gegen fünf Personen – u.a. gegen den Tiroler Landesamtsdirektor Herbert Forster und den Ischgler Bürgermeister Werner Kurz – ermittelt. Auf Basis eines 15.000 Seiten umfassenden Aktes konnten aber keine Beweise dafür gefunden werden, „dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte", so die Staatsanwaltschaft. Der VSV kündigte an, einen Fortführungsantrag einbringen zu wollen.

In dem Tiroler Wintersportort Ischgl war es zu Beginn der Pandemie zu einem größeren Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 gekommen. Die ersten Fälle wurden Anfang März 2020 bekannt, die Ansteckungen sollen vor allem in Apres-Ski-Lokalen passiert sein. Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Ein bereits präsentierter Expertenbericht sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen der Behörden. Druck aus der Tourismuswirtschaft auf Entscheidungsträger wurde nicht festgestellt. (APA)

📅 Vom ersten Coronafall bis zu Entscheidungen der Justiz

5. März 2020: Die Tiroler Behörden erfahren, dass 14 isländische Gäste in ihrer Heimat nach einem Ischgl-Aufenthalt positiv auf das Virus getestet worden sind. Das Land teilt mit, dass am 29. Februar auf dem Rückflug von München nach Reykjavik ein bereits erkrankter Fluggast nach einer Italienreise an Bord war. Die Behörden nehmen an, dass die Ansteckung im Flugzeug und nicht in Tirol passiert war. Island erklärt Ischgl zum Risiko-Gebiet und stellt alle Reisenden, die seit 29. Februar heimgekommen waren, unter Quarantäne.

6. März: Die Gesundheitsbehörden kontaktieren das Hotel, in dem die Isländer nächtigten. Sie weisen an, Hotel-Personal mit Symptomen zu testen. Personen, die Apres-Ski-Lokale besucht hatten, werden zudem vom dortigen niedergelassenen Arzt getestet. Darunter ist auch der 36-jährige Kellner der Apres-Ski-Bar „Kitzloch". Laut Land gibt es zu diesem Zeitpunkt keinen einzigen Verdachtsfall in oder aus Ischgl.

7. März: Das Testergebnis des Kellners ist positiv. Die Mitarbeiter des „Kitzloch" werden isoliert und das Lokal vorübergehend gesperrt. Die Behörde ruft Besucher der Bar auf, sich an die Gesundheitshotline 1450 zu wenden.

8. März: Es wird bekannt, dass die erkrankten Isländer im „Kitzloch" waren. Ebenso, dass drei weitere in Tirol positiv getestete Personen sich in Ischgl aufgehalten hatten.

9. März: Das Lokal „Kitzloch" wird behördlich gesperrt.

10. März: Alle Apres-Ski-Lokale in Ischgl werden geschlossen.

11. März: Es wird verkündet, dass das Skigebiet Ischgl für zwei Wochen gesperrt wird.

12. März: Erst heißt es, dass Ischgl seinen Betrieb für die Saison komplett einstellt. Am Abend sagt Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP), dass mit Ablauf 15. März die gesamte Skisaison in Tirol beendet wird. Alle Beherbergungsbetriebe sollen mit 16. März schließen. Dänemark rät von Reisen nach Tirol ab.

13. März: Die Orte im Paznauntal – Galtür, Ischgl, Kappl und See – sowie St. Anton am Arlberg werden um 14 Uhr nach einer Pressekonferenz von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) unter Quarantäne gestellt. Das Paznauntal bleibt für sechs Wochen bis zum 23. April isoliert.

15. März: Alle Skigebiete in Tirol schließen.

16. März: Alle Beherbergungsbetriebe, bis auf einige Ausnahmen für medizinisches Personal sowie im Geschäfts- bzw. Wirtschaftsbereich, schließen.

2. April: Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) berichtet, dass die angebliche Patientin Null am 8. März positiv getestet wurde. Es wird angenommen, dass die Kellnerin aufgrund der Symptome bereits am 8. Februar das Virus in sich trug. Das Land Tirol bezweifelt diese Aussagen und meint, dies entspreche nicht „der faktischen Datenlage".

13. Mai: Der Tiroler Landtag setzt nach einigem politischen Hickhack eine Expertenkommission zur Untersuchung des Krisenmanagements unter dem Vorsitz von Ex-OGH-Vizepräsident Ronald Rohrer ein. In derselben Sitzung übersteht der viel kritisierte Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP) ein Misstrauensvotum.

25. Juni: Eine Studie der Medizinischen Universität Innsbruck ergibt, dass 42,2 Prozent der Ischgler Bevölkerung Antikörper haben.

23. September: Der Verbraucherschutzverein (VSV) bringt vier Amtshaftungsklagen gegen die Republik von Covid-19-Geschädigten beim Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen ein. Der VSV unterstellt den lokalen Behörden in Tirol und den verantwortlichen Politikern auf Bundesebene über Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bis hin zum Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) schwere Fehler beim Pandemie-Management in den Skigebieten in den Monaten Februar und März 2020.

30. September: Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft bestätigt, dass sie nun offiziell gegen vier Personen wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ermittelt. Darunter befinden sich der Ischgler Bürgermeister Werner Kurz sowie dem Vernehmen nach der Bezirkshauptmann von Landeck, Markus Maaß, sowie zwei weitere Mitarbeiter der Behörde.

12. Oktober: Die Expertenkommission präsentiert in einer Pressekonferenz in Innsbruck ihren Bericht. Kommissionsvorsitzender Ronald Rohrer wartet einerseits mit Kritik und andererseits mit Entlastung der Verantwortlichen im Bezirk Landeck und Land Tirol auf. Kritisiert wird etwa das Zuwarten mit der Verordnung zur Beendigung des Skibetriebes in Ischgl. Auch die Quarantäne-Ankündigung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird bemängelt. Druck vonseiten Dritter auf das Land bzw. Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) habe es nicht gegeben. Platter habe „aus eigenem Entschluss" gehandelt.

2. Juni 2021: Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft beendet die Ermittlungen und übermittelt ihren 70 Seiten starken Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft. Ob Anklage erhoben wird oder nicht, wurde nicht mitgeteilt. Außerdem wurde angegeben, dass eine fünfte Person als Beschuldigter geführt wird. Es wird bekannt, dass es sich dabei um Tirols Landesamtsdirektor Herbert Forster handelt.

4. August: Das Nachrichtenmagazin profil berichtet, dass die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck den Vorhabensbericht an das Justizministerium geschickt hat. Dort wird über Anklage, Einstellung des Verfahrens oder die Beauftragung zu ergänzenden Ermittlungen entschieden.

17. September: Die erste mündliche Verhandlung der Amtshaftungsklage gegen die Republik findet statt. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hatte die Klage eingebracht. Eine Witwe und ihr Sohn klagen die Republik Österreich zivilrechtlich auf rund 100.000 Euro Schadensersatz.

24. November: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck teilt mit, dass die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt werden und es zu keiner Anklage kommen wird. Es gebe keine Beweise dafür, „dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte", hieß es in der Begründung. Zugleich wurde bekannt, dass die zivilrechtlichen Verhandlungen aufgrund des Lockdowns bis zum 14. März vertagt werden.

1. Dezember: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien veröffentlicht zwei Klageabweisungen. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass das Epidemiegesetz die Allgemeinheit schützt – „eine Rechtspflicht gegenüber einzelnen Personen" könne nicht abgeleitet werden. Der Republik sei für die betreffenden Zeiträume „weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten anzulasten", begründete die Richterin ihre Entscheidung. Der VSV sprach indes von einem „Justizskandal" und kündigte an, in Berufung zu gehen.