Corona-Krise

Lockdown-Protest: 62 Handelsbetriebe ziehen vor Höchstgericht

62 Händler lassen vom Höchstgericht klären, ob der Lockdown verfassungskonform ist.
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Innsbruck – 62 Handelsbetriebe aus Mode-, Schuh-, Sportartikel-, Parfümerie-, Schmuck-, und Elektrofachhandel gehen gerichtlich gegen den Lockdown vor. Sie fechten die behördliche Schließung des nicht lebensnotwendigen Handels vor dem Verfassungsgerichtshof an und orten Verstöße gegen das Grundrecht auf Eigentum, das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit, den Gleichheitssatz sowie gegen das Legalitätsgebot, wie der Handelsverband gestern in einer Aussendung festhielt.

Ziel des Covid-19-Maßnahmengesetzes sei es, die persönlichen Kontakte von Menschen durch Betretungsverbote einzudämmen, so der Handelsverband. „Kontakt ist aber nicht gleich Kontakt: Durch Mindestabstand, Entlüftungsanlagen, kurze Aufenthaltsdauern, kurze Kontaktzeiten zu den Beschäftigten, das Tragen der FFP2-Maske sowie zuletzt die 2-G-Regel stellen die Betriebsstätten des Handels geradezu ‚safe spots‘ dar, an welchen das Infektionsrisiko so gering wie fast nirgendwo sonst ist“, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes. Der Handelsverband begrüßt daher die Anrufung des Verfassungsgerichtshof, um eine Klärung der Verfassungskonformität der derzeitigen Maßnahmen herbeizuführen.

Kritik übt Will auch am Hilfspaket. „Viele Handelstreibende, die aufgrund des Lockdowns Millionen Euro verlieren, erhalten kaum eine Entschädigung aus dem titulierten ,Hilfspaket‘“, so Will. Weder berücksichtige man, dass manche Unternehmen seit dem Referenzzeitraum 2019 gewachsen sind, noch werde dem Faktum Rechnung getragen, dass große Unternehmen mit der Deckelung der Hilfen „keinesfalls das Auslangen finden können, wenn sie jede Woche Millionen verlieren“. Zudem sei bereits die Voraussetzung für den Erhalt von Mitteln aus dem Ausfallsbonus III für viele Firmen eine große Hürde. (TT)