Innenpolitik

Gemeindebund: Kein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

In der Vergangenheit habe sich schon viel getan und auch in Zukunft werde die Kinderbetreuung weiter ausgebaut, betonte der Gemeindebund. (Symbolfoto)
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Die flächendeckende, qualitätsvolle und vor allem bedarfsgerechte Kinderbetreuung sei zwar ein wesentliches Ziel der österreichischen Gemeinden. Einen Rechtsanspruch lehne man aber aus verschiedenen Gründen ab, so der Gemeindebund.

Wien – Der Gemeindebund hat am Freitag in einer Aussendung etwaige Forderungen nach einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung zurückgewiesen. Die flächendeckende, qualitätsvolle und vor allem bedarfsgerechte Kinderbetreuung sei zwar ein wesentliches Ziel der österreichischen Gemeinden, heißt es seitens des Gemeindebund-Präsidiums. Einen Rechtsanspruch lehne man aber "aus finanziellen, juristischen und organisatorischen Gründen" einstimmig ab.

Die 2095 Gemeinden seien mittlerweile direkte Erhalter von insgesamt 5447 Kinderbetreuungseinrichtungen in ganz Österreich, dabei würden sie sich auch um alternative Betreuungsmöglichkeiten wie überkommunale Zusammenschlüsse, Kooperationen mit Betriebskindergärten oder Tageseltern bemühen. Exklusive Wien hätten sie 2019 laut Statistik Austria rund 1,6 Mrd. Euro und damit dreimal so viel für Kinderbetreuung ausgegeben wie im Jahr 2000, verweist der Gemeindebund in seinem aktuellen Positionspapier zur Kinderbetreuung auf die Entwicklung der vergangenen Jahre.

In der Vergangenheit habe sich schon viel getan und auch in Zukunft werde die Kinderbetreuung weiter ausgebaut, betonte Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Alfred Riedl per Aussendung. "Klar ist aber, dass ein Rechtsanspruch die Gemeinden einem nicht stemmbaren politischen, gesellschaftlichen und letztlich auch juristischen Druck aussetzen würde, den wir daher auch mit aller Deutlichkeit ablehnen."

Ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung würde aus Sicht der Gemeinden zudem die Gefahr bergen, auch anderen Rechtsansprüchen Vorschub zu leisten. Gleichzeitig fordern sie von Bund und Ländern Maßnahmen gegen den Personalmangel in Kindergärten, Krippen und Horten sowie ordentliche Rahmenbedingungen und "ein klares – auch finanzielles – Bekenntnis zum Ausbau" der Kinderbetreuung.

NEOS kritisieren Ablehnung

Kritik an der Ablehnung eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung kommt von den NEOS. "Dieses Zögern und Zaudern ist aus familienpolitischer Sicht vollkommen unverantwortlich", so Familiensprecher Michael Bernhard per Aussendung. Er ortet auch eine "anhaltende Blockadehaltung" der Bundesregierung, weil Türkis-Grün diese Woche einen entsprechenden NEOS-Antrag im Familienausschuss vertagt hat. Dieser hätte einen verbindlichen Stufenplan für die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag samt Zeitplan für den qualitativen und quantitativen Ausbau des Elementarbildungs- und Kinderbetreuungsangebots vorgesehen. (APA)