Europarcs rückt in Tirol von Anlegermodell ab
Nach heftigem Gegenwind will die niederländische Europarcs ihre umstrittenen Mobilhome-Parks auf Tiroler Campingplätzen doch nicht als Investoren-Modell errichten, im Streit mit dem Land aber notfalls zum VfGH gehen.
Von Max Strozzi
Pettneu, Leutasch – Nach massiver Kritik hatte der niederländische Ferienparkbetreiber Europarcs via TT einen Neustart für seine beiden umstrittenen Mobilheim-Projekte auf zwei Tiroler Campingplätzen angekündigt. Angedacht war, die geplanten Mobilheim-Parks als Investorenmodell zu führen: So sollten die rund 130 in Pettneu und 81 in Leutasch geplanten Mobilheime (mit zusammen insgesamt mehr als 1000 Betten) jeweils für rund 400.000 Euro an Investoren verkauft und die Mobilheime an Urlauber vermietet werden. Nach heftigem Gegenwind rückt Europarcs nun vom Investorenmodell ab. „Das Investorenmodell ist ad acta gelegt“, sagt Europarcs-Anwalt Herbert Schöpf. Man wolle die Projekte nun mit eigenen finanziellen Mitteln umsetzen. Europarcs habe zur Kenntnis genommen, dass Investorenmodelle in Tirol negativ konnotiert sind. LA Markus Sint, der die Causa vor einem Jahr ins Rollen brachte, sieht die Abkehr vom Investorenmodell als „ersten Schritt in die richtige Richtung“.
Der Kernpunkt im Streit um die Großprojekte ist damit aber nicht vom Tisch. Seit einem Jahr schwelen juristische Auseinandersetzungen zwischen Europarcs und dem Land bzw. den Bezirkshauptmannschaften. Denn im Zuge der im Vorjahr bekannt gewordenen Europarcs-Pläne hatte das Land heuer das Campinggesetz novelliert und damit Grenzen für Mobilheime gesetzt. Nun geht es darum, wie viele Mobilheime und in welcher Größe aufgestellt werden dürfen – je nachdem ob für Europarcs das novellierte Gesetz gilt oder das alte. „Europarcs und die Tiroler Landesgesetze trennen noch Welten“, so Sint: „Europarcs darf weit weniger solcher Fertigteilhäuser auf Rädern aufstellen als geplant und zudem sind die 60-m²-Modelle zu groß.“
Aktueller Stand der Dinge laut dem Land Tirol: Den Mobilheimpark in Pettneu (134 Mobilheime, 650 Betten) hatte die BH im Frühjahr nicht genehmigt – die Europarcs-Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht sei noch nicht entschieden. Den Mobilheimpark in Leutasch (81 Mobilheime, ca. 350 Betten) hat die BH Ende Oktober ebenfalls abgelehnt. Auch hier hat Europarcs Beschwerde eingelegt, bestätigt Anwalt Schöpf. Sollte Europarcs verlieren, will Schöpf gegen die Campinggesetz-Novelle mit einem Gesetzesprüfungsverfahren vor den Verfassungsgerichtshof ziehen.
Schöpf versichert jedenfalls, dass Europarcs für die Mobilheime weniger Fläche beanspruchen werde als ursprünglich geplant. „Auf jeden Fall wird der Flächenbedarf reduziert, sodass für die gemischte Nutzung durch Wohnwägen, Zelte etc. ausreichend Flächen bleiben“, so Schöpf. Ob das bedeutet, dass weniger Mobilheime aufgestellt werden, sei aber noch offen.