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Gut zu wissen: So funktioniert der „Holiday-Ninja-Pass"
Der "Holiday-Ninja-Pass" soll als Dokumentationsübersicht dienen, die Jugendlichen müssen den offiziellen Testnachweis und einen Lichtbildausweis dabei haben.
© HERBERT NEUBAUER
Der „Ninja-Pass" gilt auch in den Weihnachtsferien. Damit sollen Zwölf- bis 15-Jährige, die nicht (vollständig) geimpft sind, Zugang zu Bereichen bekommen, in denen die 2G-Regel gilt.