Gerichtssplitter

Innsbrucker Taxifahrer geprügelt: 20 Monate Haft für 31-Jährigen

In einer lauen Juninacht fanden sich an der Innpromenade Freunde zusammen, um Alkoholika zu konsumieren. Offenbar nicht zu knapp. Denn schon nach einiger Zeit war es zum Kontakt mit einer Polizeistreife gekommen. Wenig später hatte sich ein 31-Jähriger von der Runde verabschiedet und war nach Hause gegangen – allerdings provokant mitten auf der Straße. Ein Taxifahrer erkannte die Gefahr und wies den Fußgänger auf Abwegen zurecht. Zum Dank erhielt der Lenker vom 31-Jährigen durch das geöffnete Fenster zwei massive Faustschläge verpasst. Diese beschäftigen den Taxifahrer bis heute. Hatte er doch einen verschobenen Nasenbeinbruch, eine Orbitabodenfraktur und einen Bruch des Oberkiefers erlitten. Am Landesgericht versuchte der wegen schwerer Körperverletzung Angeklagte, den Vorfall als Tat im Vollrausch darzustellen. Etliche Polizeibeamte schilderten ihren Eindruck bei der Verhaftung quasi gleichlautend: „Also ich bin jetzt seit 23 Jahren Polizist. Rauschige oder stark Beeinträchtigte sehen anders aus“, beschrieb einer den Zustand des Täters vor Richter Norbert Hofer. Kein Geständnis, elf Vorstrafen – da nützten auch gute Umgangsformen vor Gericht nichts mehr: „Es ist ein Beispiel für absolut sinnlose Gewalt!“, begründete der Strafrichter 20 Monate Gefängnis. Der Taxifahrer bekam gegenüber dem (insolventen) Verurteilten vorerst 1000 Euro zugesprochen.