Sondertarife: „Post hat Marktmacht missbraucht“
Wien – Die Österreichische Post AG hat ihre marktbeherrschende Stellung mehrfach missbraucht, wie das Kartellobergericht bereits im November rechtskräftig entschieden hat. Hintergrund dieses Urteils: Die portoservice.at Versandlogistik GmbH mit Sitz in Wien ist ein Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zustellung von Briefen sowie adressierter Werbung im Auftrag von Großkunden. Nun hat die Post dem Unternehmen, aber auch anderen Anbietern seit 2018 bei gleicher Jahresmenge gegenüber anderen Großkunden nur noch eingeschränkte Rabattstaffeln, geringere Rabatte bzw. geringere Jahresboni auf das Entgelt für die Beförderung von persönlich adressierten Massendrucksachen („Info.Mail“) gewährt. Dabei senkte sie den Rabatt so weit, dass er nur noch rund ein Drittel des Rabatts von Direktkunden der Post entsprach. Worauf portoservice.at und drei weitere Unternehmen klagten.
Nach Ansicht des Kartellgerichtes war die Ungleichbehandlung mit gerichtlichem Auftrag abzustellen und dies gegenüber allenfalls noch im Markt befindlichen Teilnehmern auch durchzusetzen. Die Geheimhaltungsverpflichtung für Sondertarife war unvereinbar mit den Grundsätzen Transparenz und Nichtdiskriminierung. Laut Gericht habe kein Zweifel bestanden, dass das Verhalten der Post darauf „abzielte, den Wettbewerb zu ihren Gunsten zu beeinträchtigen“ und diese „den Markteintritt von Konsolidierern im Bereich Info.Mail nicht schätzte“. Die Post AG ist nun verpflichtet, den Missbrauch binnen eines Monats ab Rechtskraft abzustellen.
Die portoservice.at Versandlogistik GmbH (portoservice.at) wird laut einer Aussendung als Hauptbetroffener Schadenersatzansprüche geltend machen. Nicht entschieden ist ein weiteres Kartellverfahren im Bereich Brief-Porto.
Die Post erklärte auf Anfrage der in einer Stellungnahme: „Wir nehmen eine oberstgerichtliche Entscheidung natürlich zur Kenntnis und werden diese umsetzen. Wir bitten um Verständnis, dass wir darüber hinaus laufenden Verfahren nicht vorgreifen wollen und uns nicht weiter dazu äußern können.“ (hu)