20.000 Tiroler Mieter benötigen Beihilfe, VP führt Zukunftsdialog
Die hohen Wohnungskosten brennen den Tirolern unter den Nägeln. Das hat wieder einmal die Umfrage der Tiroler Tageszeitung zum Jahreswechsel gezeigt. 79 Prozent der Befragten fordern, dass die schwarz-grüne Landesregierung beim Ermöglichen von leistbarem Wohnraum stärkere Akzente setzen muss. Zahlreiche Menschen in Tirol benötigen Unterstützung, um sich die Wohnungsmiete leisten zu können, gibt auch Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader (ÖVP) offen zu. „Für viele ist die Situation seit der Corona-Pandemie noch schwieriger geworden. Aus diesem Grund wird jetzt die Mietzinsbeihilfe deutlich angehoben, das Land finanziert sie zusätzlich mit 1,75 Millionen Euro. Die Mietunterstützungen des Landes helfen jährlich rund 20.000 Personen. Insgesamt hat das Land im Vorjahr rund 32 Millionen Euro dafür aufgewendet.
Im Sommer hat die Tiroler Volkspartei eine inhaltliche Diskussion zu den drängendsten Zukunftsfragen begonnen und den Auftakt zu „Forum 2030 – Aufbruch Tirol“ gestartet. Mit dem Projekt wurde die stellvertretende ÖVP-Vorsitzende und Europaparlamentarierin Barbara Thaler betraut. Erstes Ergebnis dazu ist ein Podcast. In der Pilotfolge erklärt Thaler, warum es einen Podcast über die Zukunft Tirols braucht, was es mit dem Zukunftsdialog der Tiroler Volkspartei auf sich hat, bis wann die Transitfrage geklärt ist und wie es in ein paar Jahren mit dem Mobilitätsverhalten aussieht. Im kommenden Jahr, so Thaler, wolle man den Zukunftsdialog intensivieren, junge und engagierte Menschen eng mit einbeziehen und inhaltliche Pflöcke einschlagen. Man darf gespannt sein, ob es mehr als einen VP-Podcast mit Transit und den Budgetreden der letzten Landtagssitzung gibt.
WählerInnenverzeichnisse werden aufgelegt
Die WählerInnenverzeichnisse für die Gemeinderatswahlen am 27. Februar werden ab morgen Dienstag in den Gemeinden öffentlich aufgelegt: Ab diesem Zeitpunkt sind Berichtigungsanträge bis zum Ende des Einsichtszeitraumes am Dienstag, 11. Jänner 2022, möglich. Zur Wahl von Gemeinderat und BürgermeisterIn berechtigt sind alle Unionsbürger, die spätestens am Tag der Wahl, also am 27. Februar 2022, das 16. Lebensjahr vollendet sowie zum Stichtag 15. Dezember 2021 ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben und nicht durch ein Urteil eines inländischen Gerichtes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. (pn)