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Gemeinsame Adoption auch ohne Trauschein in Österreich

Der Verfassungsgerichtshof musste kein Gesetz aufheben, um einem unverheirateten Paar und dessen Adoptivtochter zu helfen.
© APA/Hochmuth

Der Verfassungsgerichtshof stellt klar, dass auch unverheiratete Paare ein Kind annehmen können. Eine Gesetzesänderung ist nicht nötig.