Stromkunden bekommen mit Novelle mehr Rechtssicherheit
Mit der Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes werden Förderungen für erneuerbare Energie neu strukturiert.
Wien –Energieverbraucher in Österreich bekommen mehr Rechtssicherheit für Preisanpassungen und Lieferverträge. Dafür sorgen zusätzliche Regelungen, die im Zuge der Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) ins Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz einfließen. Die EAG-Novelle wurde am Donnerstag im Nationalrat beschlossen. Die Wirtschaft, die Arbeiterkammer und auch Anwälte wollen jedoch weitere Verbesserungsschritte sehen.
Zwar begrüßt die heimische Industrie die Entlastung für die Stromkunden. „Im Hinblick auf die alarmierende Energiekos-tenentwicklung kann es aber nur ein erster Schritt sein“, betonte der Präsident der Industriellenvereinigung (IV), Georg Knill. So seien etwa weitere Maßnahmen, wie die Kompensation von erhöhten Strompreisen aufgrund hoher CO2-Zertifikatekosten („Indirektes Carbon Leakage“), wie sie in Deutschland und anderen EU-Ländern seit Jahren existieren, auch in Österreich umzusetzen.
Weiters müsse Kosteneffizienz gerade vor dem Hintergrund der explodierenden Energiepreise das Leitmotiv bei der Ökostromförderung sein: „Mit jedem Fördereuro sollte ein Maximum an erneuerbarem Strom generiert werden“, so Knill. Seit Jahresende sei bekannt, dass eine Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes die Voraussetzung für die Notifizierung durch die EU-Kommission ist, erinnerte die Interessenvertretung der E-Wirtschaft. Die erforderlichen gesetzlichen Änderungen wurden nun von den Regierungsparteien und der SPÖ beschlossen. „Damit gibt es nun eine verbindliche Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Erzeugungsanlagen in Österreich“, teilte der Präsident von Oesterreichs Energie, Michael Strugl, mit. Das EAG strukturiere die Förderungen im Bereich der erneuerbaren Erzeugung neu und schaffe damit die gesetzliche Grundlage für die Energiewende in Österreich.
Auch die Arbeiterkammer Wien ortet Licht und Schatten: Für die Konsumentinnen und Konsumenten gebe es zwar einige wichtige Verbesserungen. „Gleichzeitig werden aber die Sanktionsmöglichkeiten bei Preiserhöhungen geschwächt“, teilte die AK mit. Die Klagsmöglichkeiten, um gegen rechtlich problematische Preiserhöhungen vorgehen zu können, würden eingeschränkt, so die Kritik.
Damit fehle eine wirksame „Rute im Fenster“, um Energieversorger von unangemessenen Preiserhöhungen abzuhalten. (APA)