Corona

Maskenpflicht an Schulen fällt teilweise, die meisten Regeln bleiben aufrecht

Während die Volksschüler ab Mitte Februar am Sitzplatz die Maske abnehmen dürfen, bleibt die Maskenpflicht in den anderen Schulen bestehen.
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Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) verkündete am Mittwoch, dass schon ab 14. Februar die Maskenpflicht am Sitzplatz in Volksschulen fällt. Die Sicherheitsphase an Schulen bleibt den ganzen Februar aufrecht.

Wien – Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) verkündete am Mittwoch nach dem Ministerrat, dass schon ab 14. Februar die Maskenpflicht am Sitzplatz in Volksschulen fällt. Schon eine Woche davor muss an allen Schulen beim Sportunterricht auch im Turnsaal keine Maske mehr angelegt werden. Allerdings empfiehlt Polaschek, Sport möglichst im Freien und mit Abstand durchzuführen.

Es sei ihm bewusst, dass das Maskentragen in der Schule nicht einfach sei, deshalb sei es das Ziel, "schrittweise zurück zur Normalität" zu kommen, und zwar in Abstimmung mit Experten, betonte Polaschek im Pressefoyer. Die Sicherheit der Schüler und Lehrer habe Priorität, deshalb gelte die "Sicherheitsphase" an den Schulen weiterhin bis Ende Februar. Am Freitag starten gestaffelt und beginnend mit Wien und Niederösterreich die Semesterferien. Für die Ferien bekommen die Schüler auch zwei Antigentests mit.

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Auf die aktuell hohen Infektionszahlen angesprochen, argumentierte Polaschek, dass die Regierung eben generell Lockerungsschritte in Aussicht gestellt habe und die Omikron-Welle laut Experten "allmählich am Brechen" sei.

Drei Tests pro Woche bis Ende Februar

Trotz der ersten Lockerungen bleiben die meisten Corona-Regeln in den Schulen aufrecht. Bis 28. Februar (Montag nach Ende der letzten Semesterferien-Staffel) gilt noch die sogenannte Sicherheitsphase: Unter anderem müssen also alle Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Impfstatus weiter dreimal pro Woche testen, mindestens einmal mittels eines PCR-Tests (ab 7. Februar bzw. in Wien schon jetzt zweimal). Außerdem ist die Präsenzpflicht ausgesetzt - Eltern können ihre Kinder also auch ohne ärztliches Attest entschuldigen.

Schüler ab der AHS-Unterstufe bzw. Mittelschule müssen weiterhin im gesamten Schulhaus und auch im Unterricht eine Maske (ab der Oberstufe FFP2) tragen. In der Volksschule kann diese ab 14. Februar am Sitzplatz abgenommen werden.

Weiter untersagt sind beim Turnen jene Übungen, bei denen Schülerinnen und Schüler über einen längeren Zeitraum in direktem Kontakt stehen. Außerdem soll der Turnunterricht nach Möglichkeit weiter im Freien stattfinden.

Schulveranstaltungen weiter verboten

Nach wie vor sind Schulveranstaltungen wie Skikurse, Wandertage etc. verboten. Außerdem dürfen externe Personen nur eingeschränkt an die Schulen - Sportangebote mit Vereinen sind etwa (außer an Schulen für Leistungssport) untersagt, gleiches gilt für Musikangebote. Elternsprechtage und Tage der offenen Türe dürfen nur digital stattfinden.

Bei einem einzigen Corona-Fall in der Klasse geht der Präsenzunterricht (ohne den betroffenen Schüler) weiter. Allerdings müssen die übrigen Kinder dann fünf Tage lang täglich getestet werden. Tritt innerhalb von drei Tagen ein weiterer Corona-Fall in dieser Klasse auf, wird auf Distance Learning umgestellt.

Durch das Wegfallen der durchgängigen Maskenpflicht an den Volksschulen ergeben sich laut Gesundheitsministerium für diese Gruppe übrigens keine Änderungen bei den Quarantäneregelungen. Bis zur vierten Schulstufe gelten nämlich ohnehin Ausnahmeregeln. Auch hier müssen Klassen also erst ab zwei infizierten Kindern innerhalb von fünf Tagen bzw. bei einem infizierten Erwachsenen in den Fernunterricht, hieß es auf APA-Anfrage. (APA, TT.com)

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