Vorwürfe von Ehefrau am Landesgericht bezweifelt
Die mögliche Bandbreite der Strafjustiz lernte gestern am Landesgericht ein Afghane kennen. Er war von seiner Ehefrau wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung angezeigt worden. Laut der Frau habe sie der Mann gegen ihren Willen zum ehelichen Beischlaf gezwungen. Als Zeugin vor Gericht taten sich jedoch mehrfache Widersprüche zu den Aussagen bei der Polizei auf. Wer da was wann wollte, erschien nicht mehr klar. Der Angeklagte: „Das ist ja so nicht wahr. Wir sind danach ja sogar auf einen romantischen Abend ins Restaurant gegangen.“ Auch ein Rachemotiv am Gatten stand im Raum. So habe die Frau den 31-Jährigen für den Verlust ihres Goldes und Reisepasses verantwortlich gemacht. Die Staatsanwältin ortete dennoch den Verdacht einer Vergewaltigung und beantragte die Abtretung der Causa an ein Schöffengericht. Es ging jedoch in die andere Richtung: Ein Freispruch im Zweifel stand am Ende.
Was ein 41-jähriger Serbe zu verbergen hat, wird man wohl nie erfahren. Im August hatte er bei einer Polizeikontrolle jedenfalls einen bulgarischen Pass vorgezeigt. Umsonst. 800 Euro Geldstrafe ergingen gestern. (fell)