Urteil
Tiroler Pflegerin gekündigt: Verweigerung der Maske keine „Weltanschauung“
(Symbolfoto)
© imago
Der Oberste Gerichtshof prüfte die Kündigung einer Pflegerin, die sich geweigert hatte, die in der Covid-Pandemie vorgeschriebene Maske zu tragen. Das Gericht kam zum Schluss: Kritik an Corona-Maßnahmen könne nicht als "Weltanschauung" gewertet werden.