Impfpflicht

Online-Formular für Impfbefreiung in Tirol ab Montag

Die Überprüfung der Anträge und die Entscheidung erfolgt durch Epidemieärztinnen und -ärzte des Landes.
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Ob bei chronischer Krankheit, Allergie gegen Inhaltsstoffe des Impfstoffs oder Schwangerschaft: Wer laut Impfpflichtgesetz von der Corona-Impfpflicht befreit ist, kann dies ab kommender Woche per Formular geltend machen.

Innsbruck – Die Bundesländer richten auf ihren Homepages ein Online-Tool für Corona-Impfbefreiungsanträge ein. Start ist am 14. Februar, ab dann können Unterlagen digital eingereicht werden. Dass Tirol wie die anderen Bundesländer auch selbst eine Einmeldeplattform anbietet, sei darauf zurückzuführen, dass eine bundesweit einheitliche fehle, wie Gesundheitslandesrätin Annette Leja (ÖVP) in einer Aussendung betonte.

Die eingereichten Unterlagen sollen dann durch die Epidemieärzte des Landes geprüft werden. Die digitale Lösung soll für eine zeitnahe Abwicklung sorgen. Ein persönliches Erscheinen in den Bezirkshauptmannschaften ist nicht vorgesehen, hieß es seitens des Landes.

Wer chronisch krank, allergisch gegen Inhaltsstoffe der Corona-Impfung oder schwanger ist, kann Befreiungsgründe geltend machen. Die Ausnahme von der Impfpflicht gilt jeweils bis zum Ablauf des Folgemonats nach Wegfall des Ausnahmegrundes, wie etwa der Geburt eines Kindes oder der Genesung von einer Erkrankung.

Prüfung durch Epidemieärzte

Die Impfbefreiungen werden – wie im Gesetz vorgesehen – von Epidemieärzten und in gewissen Ausnahmefällen von Krankenanstalten ausgestellt. Vorerst erfolge eine schriftliche Bestätigung, die bei entsprechenden Kontrollen vorgezeigt werden kann, führte das Tirol aus. Da eine vom Bund zu schaffende Schnittstelle zur elektronischen Gesundheitsakte bisher fehle, sei eine Eintragung der Befreiung in den e-Impfpass nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich nicht vor Ende April möglich.

Neben der Online-Einreichung unter www.tirol.gv.at/impfpflicht können Personen, die mit dem Internet nicht vertraut sind oder keinen Zugang haben, die Unterlagen im Ausnahmefall postalisch einbringen.

Nähere Infos

Fragen zur Befreiung von der Impfpflicht können an die Hotline der AGES unter 0800 555 621 (täglich rund um die Uhr erreichbar) gestellt werden. Auf der Website www.tirol.gv.at/impfpflicht und www.sozialministerium.at/impfpflicht stehen umfangreiche Informationen zur Verfügung.

Die Verordnung des Gesundheitsministeriums definiert, dass Personen unter 18 Jahren von der Impfpflicht ausgenommen sind, ebenso wie Genesene für 180 Tage. Für diese Personengruppen ist keine spezielle Einmeldung notwendig.

Bei manchen akuten oder chronischen Erkrankungen kann es sinnvoll sein, die Impfpflicht vorerst auszusetzten – beispielsweise nach Organtransplantationen, während der Einnahme von immunsupprimierenden Medikamenten oder während einer Krebstherapie. „Es wird jedenfalls empfohlen, die Impfung umgehend nachzuholen, sobald der Befreiungsgrund entfällt“, so Leja und Gesundheitsdirektorin Theresa Geley. Denn: „Jene Personen, bei denen eine Impfung aktuell nicht möglich oder sinnvoll ist, sind leider auch besonders gefährdet, einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Covid-Infektion zu haben.“ Diese Personen seien auf den Schutz durch die Gesellschaft angewiesen. „Alle gesunden Menschen sollten sich daher unbedingt impfen lassen, damit das Infektionsrisiko für all jene, die nicht geimpft werden können, so gering wie möglich ist“, appelliererten Leja und Geley. (TT.com, APA)

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