Experten: „UVP-Verfahren könnten effizienter gestaltet werden“
Unvollständige Unterlagen sowie schlecht ausgestattete Behörden sind die größten Zeitfresser.
Wien – Aus dem aktuellen UVP-Bericht geht unter anderem hervor, dass ein Genehmigungsverfahren in Österreich ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen bis zur Entscheidung im Mittel 7,2 Monate benötigt. Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) bezeichnete die UVP als „ganz wichtiges Instrument zum Schutz unserer Umwelt und der Natur“, es funktioniere gut und rasch, wie die aktuellen Zahlen beweisen würden. Mit der aufgrund von laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren notwendigen UVP-Novelle wolle man dieses Instrument weiter stärken.
Als „mehr als angemessen“ bewertet Gregor Schamschula, Umweltjurist der Umweltorganisation Ökobüro, die durchschnittliche Dauer der Genehmigungsverfahren. Insgesamt erwiesen sich diese als effizient, es gebe aber Verbesserungspotenzial. So könnten mit besserer Ausstattung der Behörden oder der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Verfahren noch effektiver abgewickelt werden. Schamschula und der Rechtswissenschafter Nikolaus Handig von der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien haben am Freitag ein Maßnahmenpaket dazu vorgestellt.
Ab einer gewissen Größe eines Projektes kommt das UVP-Gesetz zur Anwendung. Hauptkritikpunkt der von einem solchen Verfahren Betroffenen ist meist die lange Dauer eines solchen Verfahrens und dort liegt auch der Ansatz der beiden Juristen. Die Experten haben auf Basis eigener Studien und einer Analyse von Rechnungshof-Berichten mehrere dieser Verfahrensbremsen identifiziert. Die größten Zeitfresser seien unvollständige Projektunterlagen sowie zu schlecht ausgestattete Behörden und Gerichte. „Genau dort sollte auch die Politik ansetzen“, so Schamschula. Auch Änderungen des Projekts durch die Projektwerbenden selbst erfordern oft neue und umfangreiche Erhebungen während des Verfahrens. Neben beschränkten Ressourcen, die zu einem Mangel an Sachverständigen führen, nennt der Bericht auch fehlende rechtlich verbindliche Strategische Umweltprüfungen (SUP), welche die späteren UVP-Verfahren entlasten könnten. Das betreffe vor allem Defizite in der Energie- und Raumplanung.
Bei den zahlreichen Projekten für die Energiewende fehle zudem der politische Rahmen, um diese auf eine naturverträgliche Weise umzusetzen. Überholte Materiengesetze und mangelnde Berücksichtigung europarechtlicher Richtlinien wurden insbesondere im Gewässer- und Artenschutz identifiziert.
Neben der Beschleunigung haben sich die beiden Experten auch mit der Verbesserung der Umweltverfahren auseinandergesetzt. Dazu bräuchte es vor allem eine quantitative Zunahme derartiger Verfahren, denn im EU-Vergleich gebe es in Österreich zu hohe Schwellenwerte für die Einleitung einer UVP. Abschließend würden sowohl eine umfassende Einbindung der Öffentlichkeit den Umweltschutz als auch die Qualität und Akzeptanz von Projekten stärken. Dazu würde eine vorgelagerte Strategische Umweltprüfung (SUP) beitragen, die jedoch rechtlich verbindlich gestaltet werden müsste. (APA)