Corona-Krise

Für Corona-Kurzarbeit in Österreich 500 Mio. Euro zu viel ausgezahlt

Die Richtlinie für die Corona-Kurzarbeit wurde seit Mai 2020 zwölfmal adaptiert.
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Laut einem aktuellen Bericht des Rechnungshofs fehlte bei der Kurzarbeit ein systematisches Konzept zur Missbrauchsbekämpfung.

Wien – Das österreichische Kurzarbeitsmodell kann durchaus als Erfolg bezeichnet werden und fand auch im Ausland viel Beachtung. Die Kosten dafür beliefen sich bis Ende März 2021 auf rund 7,8 Mrd. Euro. Bis Ende 2021 stiegen die Auszahlungen auf 9,2 Mrd. Euro. Nun hat eine Überprüfung der Auszahlungen durch den Rechnungshof (RH) gravierende Mängel ergeben. In der Antragsphase 1 bis Ende Mai 2020 sei es „zu einer systematischen, nicht intendierten und nicht unmittelbar erkannten Überzahlung in der Größenordnung von 500 Millionen Euro“ gekommen, heißt es im am Freitag veröffentlichten Bericht.

Laut RH wurde zu Beginn ein Berechnungsmodell angewandt, das nicht geeignet war. Die Festlegung des Berechnungsmodells der Covid-19-Kurzarbeitsbeihilfe in Phase 1 sei „unter großem Zeitdruck“ erfolgt. Die Abwicklung der Kurzarbeit habe für das Arbeitsmarktservice (AMS) „eine außerordentliche administrative Herausforderung“ bedeutet. „Ab Sommer 2020 gelang es, den Abwicklungsprozess zu stabilisieren und zu professionalisieren“, so die RH-Prüfer. Den Abwicklungsaufwand für das AMS erhöhten zusätzlich die mehrfach geänderten Vorgaben zur Corona-Kurzarbeitsbeihilfe zwischen März 2020 und März 2021. Die ursprüngliche Fassung der Richtlinie vom 19. März 2020 wurde laut Rechnungshof bis Ende März 2021 zwölfmal – häufig rückwirkend – adaptiert. Der Rechnungshof vermisste im überprüften Zeitraum auch ein Kontrollkonzept „zur gezielten Aufdeckung von unrechtmäßigem Förderbezug“. Das AMS habe Arbeitszeitaufzeichnungen nur in Ausnahmefällen angefordert, um zu Unrecht abgerechnete Ausfallstunden aufzudecken. Auch Vor-Ort-Kontrollen zur Covid-19-Kurzarbeit führte das AMS zwischen März 2020 und Ende März 2021 nicht durch.

Der RH kritisiert auch, dass Unternehmen, die bereits vor der Covid-Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten hatten, eigentlich keinen Anspruch auf Corona-Kurzarbeit haben. Dem Arbeitsministerium und dem AMS ist es laut RH im überprüften Zeitraum nicht gelungen, Kriterien für eine Plausibilisierung der zentralen Fördervoraussetzung der vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu entwickeln.

Der Rechnungshof empfiehlt nun mehrere Verbesserungen im Zusammenhang mit der Corona-Kurzarbeit: Das Bundesministerium für Arbeit und das Arbeitsmarktservice sollten – auch in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen – ein Kontrollkonzept mit risikoorientierten Prüfkriterien zur Abdeckung des mit den automatisierten Kontrollen nicht abgedeckten unrechtmäßigen Förderbezugs entwickeln. Bei der Konzeption von Fördervorhaben solle man auch unter Zeitdruck die Arbeitsmarkt- und Förderexperten der zuständigen Stellen miteinbeziehen. Auch die Entwicklung von konkreten Kriterien zur Beurteilung der vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten als Voraussetzung für die Beihilfengewährung sei notwendig. Die Einhaltung der maßgeblichen Fördervoraussetzungen sollte vom Arbeitsmarktservice auch selbst überprüft werden. (APA)

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