Orf

Verstößt das ORF-Gesetz gegen die Verfassung?

Ex-FPÖ-Vizekanzler Norbert Steger (links, mit seinem Stellvertreter Franz Medwenitsch) wird als Chef des ORF-Stiftungsrats abgelöst.
© APA/Jäger

Die RedakteurInnen verlangen die Entpolitisierung des ORF und berufen sich auf den Chef des Verfassungsgerichtshofs.

Von Markus Schramek

Wien – Der Einfluss der Politik auf den ORF zeigt sich besonders krass immer dann, wenn wichtige Posten in Österreichs öffentlich-rechtlichem Großsender zu vergeben sind. Bald ist es wieder so weit: Der Stiftungsrat, als eine Art Aufsichtsrat des Unternehmens, bekommt einen neuen Vorsitzenden. Der seinerzeit von der FPÖ eingesetzte Ex-Vizekanzler Norbert Steger leitet morgen seine letzte Stiftungsratssitzung. Am 19. Mai konstituiert sich das Gremium neu und wählt einen Chef für vier Jahre.

Nach dem Ende Jänner ruchbar gewordenen „Sideletter“ (Nebenabsprachen) des Jahres 2020 zwischen der damals noch türkisen Kurz-ÖVP und den Grünen soll die Ökopartei den neuen Stiftungratsvorderen stellen. Logischer Favorit ist Kommunikationsberater Lothar Lockl. Er war schon zuletzt Mitglied des Stiftungsrates und leitete zuvor über viele Jahre Wahlkämpfe der Grünen. Im Gegenzug für diesen Deal war vergangenen August Roland Weißmann auf Vorschlag der ÖVP zum neuen ORF-Generaldirektor gemacht worden.

So läuft das (nicht nur) beim ORF, wenngleich rein rechtlich offenbar auf wackligem Boden. Das ORF-Gesetz, und somit auch das Zustandekommen des Stiftungsrates, widerspreche nämlich der Bundesverfassung, kritisiert ORF-Redakteurssprecher Dieter Bornemann.

Eine solche Behauptung sollte gut abgesichert sein. Und sie ist es. Bornemann bezieht sich namens der KollegInnenschaft auf eine Expertise von Christoph Grabenwarter, dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes. Der hatte 2018, in Bezug auf das deutsche Grundgesetz, ausgeführt, dass „eine Verletzung der Freiheit der Meinungsäußerung“ im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliege, wenn Regierungsparteien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk über zu große Mehrheiten verfügen.

Die Menschenrechtskonvention ist Teil der österreichischen Bundesverfassung. Und die Mehrheit der Regierungsparteien im ORF ist groß: ÖVP und Grünen werden 21 von 35 Stiftungsräten zugerechnet, ab Mai sogar 24.

ZiB2-Moderator Armin Wolf hat Grabenwarters Befund publik gemacht. Sein Kollege Bornemann nimmt den Ball auf. Er verlangt, nicht zum ersten und sicher nicht zum letzten Mal, die Entpolitisierung des ORF. Mitglieder des Stiftungsrates sollten transparent bestellt werden, sich bewerben und einem Hearing stellen können. Denn, so Bornemann: „Der Stiftungsrat soll den ORF im Sinne des Publikums kontrollieren und nicht verlängerter Arm der Regierung sein.“

Der Vorstoß der ORF-RedakteurInnen ist bemerkenswert, die Folgen dieses Aufschreis dürften aber überschaubar bleiben. Denn eine allfällige Verfassungswidrigkeit des ORF-Gesetzes (und somit des Stiftungsrates) ist schwer einklagbar.

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Der Anstoß für eine solche Gesetzesprüfung vor dem Höchstgericht müsste von der Politik selbst kommen. Und diese wird sich hüten, ihren Einfluss auf die größte Medienorgel des Landes zu verringern. Das gilt selbst für die Oppositionsparteien: Auch sie hoffen, einmal mitzuregieren und dann beim ORF mitzureden.

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