Krieg in der Ukraine

Klage stattgegeben: Höchstes UN-Gericht fordert Russland zum Kriegsende auf

Ukrainer demonstrieren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag.
© Peter Dejong

Nach dem Überfall Russlands wendet sich die Ukraine mit einem Dringlichkeitsantrag an das höchste Gericht der UN. Nun ordnen die Richter in Den Haag den sofortigen Rückzug der Kreml-Armee an. Auch der internationale Strafgerichtshof treibt seine Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen voran.

Den Haag – Knapp drei Wochen nach Beginn der Invasion Russlands in die Ukraine haben die Höchstrichter der Vereinten Nationen angeordnet, dass Russland sofort die militärische Gewalt beenden muss. Der Internationale Gerichtshof gab am Mittwoch in Den Haag einer Klage der Ukraine gegen Russland statt. Es ist eine ungewöhnlich klare Entscheidung der 15 höchsten Richter – nur jene aus China und Russland stimmten dagegen. Doch bezweifeln Experten, ob es zu einem Ende der Kämpfe führen wird.

Russland selbst blieb der Verlesung der Entscheidung im Friedenspalast demonstrativ fern. Die Gewalt müsse sofort enden, sagte die Präsidentin des Gerichtes, Joan Donoghue. Dieser Einsatz führe zu unzähligen Toten und Verletzten. „Das Gericht ist sich bewusst über das Ausmaß der menschlichen Tragödie, die sich in der Ukraine vollzieht."

Urteil mit Symbolkraft

Die Entscheidung des Gerichtshofes ist das erste Urteil eines internationalen Gerichtes nach der Invasion vor knapp drei Wochen. Die Ukraine hatte das Dringlichkeitsverfahren angestrengt und Sofortmaßnahmen gegen Russland gefordert. Das Gericht ordnete auch an, dass Russland dafür sorgen muss, dass andere militärische Gruppen wie die Separatisten in der Ostukraine die Gewalt beenden.

Doch Experten bezweifeln, dass Moskau sich an diese Anordnung halten wird. Auch die Anhörung am 7. März hatte Russland bereits boykottiert. Das Gericht besitzt keine Machtmittel, um einen unterlegenen Staat zu zwingen, ein Urteil umzusetzen. Es könnte den UN-Sicherheitsrat anrufen. Dort kann Russland allerdings jede Entscheidung mit seinem Veto blockieren.

Dennoch wird die Entscheidung als wichtiges Signal bewertet. Die Ukraine sprach von einem wichtigen Sieg. Präsident Wolodymyr Selenskyj sagte: „Die Ukraine hat vor dem Internationalen Gerichtshof der UN einen vollständigen Sieg über Russland errungen." Der Richterspruch müsse von Russland umgesetzt werden. „Das Urteil zu ignorieren, bedeutet für Russland noch größere Isolation."

Grundlage der Klage ist die Völkermord-Konvention von 1948. Die Ukraine wirft Russland vor, die Konvention als Rechtfertigung für den Krieg zu missbrauchen. Präsident Wladimir Putin hatte erklärt, dass Russen in der Ostukraine vor einem Völkermord geschützt werden müssten – hatte aber keine Beweise vorgelegt. Das Gericht sieht bisher keinerlei rechtliche Grundlage für diese Behauptung. Es ist erst eine vorläufige Entscheidung. In der Grundsache wird erst nach dem Hauptverfahren geurteilt, das kann Jahre dauern.

Das Urteil kann nach Ansicht von Beobachtern auch als Signal gewertet werden, dass auch ein ständiges Mitglied des Weltsicherheitsrats nicht über dem Recht steht. „Für die Ukraine ist dies ein weiteres friedliches Mittel, um den Druck auf Russland zu erhöhen", sagte Valerie Oosterveld, Professorin für internationales Recht in Kanada auf einer Online-Pressekonferenz. Diese Entscheidung könne außerdem eine wichtige Unterstützung sein für andere Verfahren etwa vor dem Weltstrafgericht oder Organen der UN.

TT-ePaper jetzt 1 Monat um € 1,- lesen

Die Zeitung jederzeit digital abrufen, bereits ab 23 Uhr des Vortags.

Die Ukraine beschuldigt Russland auch der Kriegsverbrechen. Doch dazu ermittelt das Weltstrafgericht. Dieses Gericht, ebenfalls mit Sitz in Den Haag, ist völlig unabhängig von dem UN-Gericht. Während dieses Konflikte zwischen Staaten behandelt, verfolgt das Weltstrafgericht individuelle Verdächtige wegen Kriegsverbrechen, Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Mehrere internationale Gerichte in Den Haag ansässig

In der niederländischen Stadt Den Haag sind mehrere internationale Gerichte ansässig. Das sorgt gelegentlich für Verwirrung, denn die Namen ähneln sich sehr. Ein paar Stichworte zu den verschiedenen Gerichten:

Internationaler Gerichtshof (IGH): Das ist das höchste Gericht der Vereinten Nationen (UN/UNO) mit Sitz im Friedenspalast in Den Haag. Er soll Konflikte zwischen Staaten lösen. Seine Urteile sind bindend, eine Berufung ist nicht möglich. Doch das Gericht besitzt keine Machtmittel, um einen unterlegenen Staat zu zwingen, ein Urteil umzusetzen.

Internationaler Strafgerichtshof (Weltstrafgericht): Auch dieses Gericht hat seinen Sitz in Den Haag, ist aber unabhängig von den Vereinten Nationen. Das Weltstrafgericht verfolgt individuelle Verdächtige wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Aggressionskrieg, Völkermord. Dieses Gericht kann Haftbefehle erlassen. Das Weltstrafgericht wird nicht von allen Staaten anerkannt.

UNO-Kriegsverbrechertribunal: Das ist ein von den Vereinten Nationen eingerichtetes Sonder-Gericht und handelt zur Zeit die restlichen Fälle ab zu Kriegsverbrechen in Ruanda und dem früheren Jugoslawien. Und ja - es hat ebenfalls seinen Sitz in Den Haag.

Internationaler Strafgerichtshof schickt Chefankläger in die Ukraine

Am Nachmittag besuchte der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, die Ukraine. Dabei sprach er auch virtuell mit Präsident Selenskyj. Das teilte das Weltstrafgericht in Den Haag mit. Khan begrüßte das Gespräch mit dem Präsidenten. „Wir sind uns einig, dass alle Anstrengungen nötig sind, um sicherzustellen, dass das internationale humanitäre Recht respektiert wird, und um die zivile Bevölkerung zu schützen", sagte Khan über Twitter. Zuvor war der Chefankläger an der polnisch-ukrainische Grenze erwartet worden. Khan werde in Begleitung von Polens Justizminister Zbigniew Ziobro einen Erstaufnahmepunkt am Grenzort Medyka besuchen, teilte das Justizministerium in Warschau mit.

Polens Präsident Andrzej Duda hatte in der vergangenen Woche bei einem Besuch von US-Vizepräsidentin Kamala Harris gesagt, Russlands Attacke trage die Züge eines Völkermords. Polen hatte kürzlich bereits angekündigt, man wolle ein Dokumentationszentrum einrichten, um Beweise für die Kriegsverbrechen zu sammeln. In dem Land sind seit Beginn des Ukraine-Kriegs bereits fast 1,9 Millionen Flüchtlinge angekommen.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat bereits Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine eingeleitet. Das Weltstrafgericht verfolgt individuelle mutmaßliche Verdächtige. Es ist völlig unabhängig von dem ebenfalls in Den Haag ansässigen höchsten UN-Gericht, dem Internationalen Gerichtshof, der nun über die Dringlichkeitsklage der Ukraine gegen Russland entschieden hat. (APA/dpa)

Bisherige Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs

Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag soll Konflikte zwischen Staaten möglichst friedlich beilegen. Am Mittwoch hat das höchste Gericht der Vereinten Nationen (UN) angeordnet, dass Russland sofort die militärische Gewalt in der Ukraine beenden muss. Allerdings besitzen die Richter keine Machtmittel zur Umsetzung ihrer Urteile. Eine Auswahl an weiteren bisherigen Entscheidungen:

GEORGIEN/RUSSLAND: Knapp drei Jahre nach dem Kaukasus-Krieg wird eine Klage Georgiens gegen Russland im April 2011 abgewiesen. Auf Antrag des Kreml erklärt sich das höchste UN-Gericht für nicht zuständig. Beide Länder hätten versuchen müssen, ihren Streit vor einer Anrufung des Gerichts durch Verhandlungen zu lösen. Georgien hatte Moskau nach dem fünftägigen Krieg um die abtrünnigen Provinzen Abchasien und Südossetien 2008 ethnische Vertreibungen und Diskriminierung von Nicht-Russen durch russisches Militär vorgeworfen.

KONGO/UGANDA: Der Internationale Gerichtshof wertet im Dezember 2005 die Invasion ugandischer Truppen ins Nachbarland 1998 als Verstoß gegen internationales Recht. Uganda soll Schadenersatz zahlen etwa für den Tod von Menschen, sexuelle Gewalt, Rekrutierung von Kindersoldaten und die Vertreibungen. Im Februar 2022 entscheiden die Richter über die Höhe der Summe: Uganda muss 284 Millionen Euro zahlen. Der Kongo wollte eigentlich mehrere Milliarden.

MYANMAR: Die Richter in Den Haag verpflichten Myanmar in einer Vorentscheidung im Jänner 2020 zum sofortigen Schutz der muslimischen Rohingya-Minderheit vor einem Völkermord. Es ist aber noch kein Urteil darüber, ob Myanmar tatsächlich des Völkermordes schuldig ist. Nach Angaben von UN-Ermittlern haben Soldaten Tausende Menschen ermordet, Frauen und Kinder vergewaltigt, Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und Menschen lebendig in ihren Häusern verbrannt. Das Hauptverfahren wird sich vermutlich noch über Jahre hinziehen.

SERBIEN/KROATIEN: Beide Länder werden im Februar 2015 vom gegenseitigen Vorwurf des Völkermords freigesprochen. Auf beiden Seiten seien zwar Verbrechen mit den Merkmalen des Völkermords begangen worden. Doch dem Urteil zufolge war es kein geplanter Massenmord. Damit geht nach fast 16 Jahren das bis dahin längste Völkermord-Verfahren des Internationalen Gerichtshofs zu Ende.

Verwandte Themen