Schwere Verbrechen in der Ukraine, aber kein Völkermord
Der Vorwurf des Völkermords wird inflationär gebraucht, sagt Experte Müller. Beistand für die Ukraine ist völkerrechtlich gedeckt.
Von Floo Weißmann
Innsbruck – Beide Kriegsparteien in der Ukraine haben einander einen Völkermord vorgeworfen. Doch dafür gibt es bisher keine Belege, wie der Innsbrucker Völkerrechts-Professor Andreas Müller der TT sagte. Er rät, den Blick stattdessen auf Verbrechen zu richten, die in der Ukraine allem Anschein nach „tatsächlich und massenhaft passieren“ – vom Angriffskrieg bis zu schweren Kriegsverbrechen.
Völkermord ist ein relativ spezifischer Begriff, erklärt Müller. Es geht nicht primär um die Zahl der Opfer oder das Ausmaß der Verbrechen. Sondern gemeint ist ein politisches Projekt, das darauf abzielt, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.
Kremlchef Wladimir Putin hat die Invasion in der Ukraine u. a. als humanitäre Intervention dargestellt, um einen angeblichen Völkermord an der russischen Minderheit zu stoppen. Tatsächlich gab es Vorwürfe einer diskriminierenden Politik. Doch unter Experten herrscht Konsens, „dass sich das nie und nimmer zu einem Handlungsmuster verdichtet, das den Begriff Völkermord recht- fertigen würde“, sagt Müller.
Umgekehrt sind zuletzt in der ukrainischen Führung Stimmen laut geworden, die Russland einen Völkermord vorwerfen. Gemeint ist die Kriegsführung mit mutmaßlich gezielten Angriffen auf zivile Ziele sowie Belagerungen, die humanitäre Katastrophen auslösen – etwa in Mariupol.
Auch in diesem Fall winkt Müller ab. Zwar gebe es starke Belege für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Aber ein Völkermord würde nur dann vorliegen, wenn die russische Führung das Ziel verfolgt, die ukrainische Nation auszulöschen. Allerdings könnte sich der Vorwurf in Zukunft erhärten, sofern Russland ein Besatzungsregime installiert, das beispielsweise Säuberungen und Umsiedlungen durchführt und versucht, die kulturelle Identität zu zerstören.
Müller beobachtet in jüngerer Zeit eine allgemeine „Tendenz, den Begriff Völkermord inflationär zu verwenden“. Er vermutet dahinter einen Versuch, die Aufmerksamkeit auf bestimmte Verbrechen zu lenken. Doch derartige Krisen-PR hält einer völkerrechtlichen Überprüfung oft nicht stand.
Im Fall der Ukraine bedeutet das keineswegs, dass nicht furchtbare Dinge passieren, die auch nach dem Völkerrecht angeklagt werden können. „Das größte Verbrechen stand am Anfang, nämlich der Angriffskrieg“, sagt Müller. Er sieht auch Hinweise auf mögliche Kriegsverbrechen, die über die Ebene der Kommandeure hinaus bis in die Führungsspitze reichen.
Dass der Westen sich einmischt und der angegriffenen Ukraine hilft, ist übrigens vom Völkerrecht gedeckt. Die UNO-Charta gewährt nämlich ein Recht auf kollektive Selbstverteidigung. „Das Opfer hat das Recht, sich von überall auf der Welt jede Art der Hilfe zu holen“, erklärt Müller. Dazu zählt auch der „wirtschaftliche Blitzkrieg“, den Putin dem Westen vorgeworfen hat.
Zu berücksichtigen wäre allenfalls die Verhältnismäßigkeit. Doch „im Hinblick auf den massiven russischen Angriff ist nicht vorstellbar, dass die Hilfe der anderen überschießend sein soll“, sagt Müller. „Das steht alles auf festem völkerrechtlichem Grund.“