Geplantes Gesetz

Leerstandsabgabe für WK-Präsident Walser „untaugliches Mittel"

Der Tiroler Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Walser.
© Foto Rudy De Moor

Die Lenkungseffekte der geplanten Leerstandsabgabe bezweifelt der Tiroler Wirtschaftskammer-Präsident stark. Die Abgabenhöhe sei zu niedrig angesetzt, höhere Summen aber verfassungsrechtlich nicht möglich.

Innsbruck – Die Tiroler Wirtschaftskammer hält von der geplanten Abgabe für leer stehende Wohnungen nicht viel. Die Leerstandsabgabe sei ein "untaugliches Mittel, um Immobilien für den Wohnungsmarkt zu mobilisieren", sagte WK-Präsident Christoph Walser am Dienstag in einer Aussendung. Nach Plan der Landesregierung soll die Abgabe ab kommendem Jahr eingehoben werden.

Die Kammer unterstütze zwar die Bemühungen der Regierung, "Maßnahmen für leistbares Wohnen in Tirol umzusetzen. Wir bezweifeln allerdings, dass diese Zielsetzung mit der Einführung einer Leerstandsabgabe erfüllt werden kann", so Walser. Die Abgabenhöhe sei zu niedrig angesetzt. Für Lenkungseffekte müsste diese "deutlich höher bemessen werden. Das ist allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen gar nicht möglich", sagte er.

Walser vermisst gesetzliche Anreize

Für Walser sei der Leerstand "ein Symptom einer grundsätzlichen Schieflage am Wohnungsmarkt", der weniger in einem Marktversagen, sondern vielmehr in den gesetzlichen Grundlagen begründet sei. "Das komplexe österreichische Mietrecht bietet keine Anreize für Eigentümerinnen und Eigentümer, ihre Immobilien zu vermieten – vor allem wenn es finanziell nicht unbedingt erforderlich scheint", meinte Walser. Die Wohnungsproblematik könne vielmehr dadurch entschärft werden, wenn man den Zuwanderungsdruck auf die großen Ballungszentren – wie den Zentralraum Innsbruck – nehme.

Das entsprechende Gesetz befindet sich noch bis 25. April in der Begutachtungsphase, in Kraft treten soll es am 1. Jänner 2023. Geplant ist eine gestaffelte Abgabenhöhe je nach Wohnungsgröße. Im derzeitigen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass bei einer leer stehenden Wohnung mit einer Größe von bis zu 30 Quadratmeter 20 Euro pro Monat eingehoben werden können, bei einer Wohnungsgröße von mehr als 250 Quadratmeter sind es 183 Euro pro Monat. Ausnahmen sind für den Eigenbedarf von bis zu zwölf Monaten, nicht benutzbare Wohnungen, gewerbliche bzw. berufliche Zwecke oder beim Nachweis der Nicht-Vermietbarkeit zum ortsüblichen Mietzins vorgesehen. Nicht ausgenommen sein sollen gemeinnützige Bauträger sowie Freizeitwohnsitze. (TT.com, APA)

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