Schwerer Raub: Fünf Jahre Haft für 22-Jährigen in Vorarlberg
Gemeinsam mit einem 15-Jährigen soll ein 22-Jähriger eine junge Frau überfallen haben. Die 18-Jährige wurde dabei auch mit einem Messer bedroht. Dafür muss der Mann nun in Haft.
Feldkirch – Ein 22-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen schweren Raubes zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Gemeinsam mit einem 15 Jahre alten Komplizen hatte er im Jänner dieses Jahres in Feldkirch eine 18-Jährige überfallen, dabei wurde die Frau angeblich mit einem Messer bedroht. Erbeutet wurde laut Gericht nichts, deshalb blieb es bei einem Versuch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vor Gericht beteuerten die beiden jungen Männer ihre Unschuld. Der 15-Jährige sprach von einem vorgetäuschten Drogendeal. Er habe der Bekannten vorgegaukelt, ihr fünf Gramm Marihuana abkaufen zu wollen, habe ihr das Suchtgift dann aber ohne Bezahlung abgenommen. Ein Messer sei nie im Spiel gewesen. Anschließend sei er mit seinem 22-jährigen Freund – der unbeteiligt daneben gestanden sei – weggerannt.
Einschreiten der Nachbarn vertrieb laut Opfer Täter
Das 18-jährige Opfer hingegen schilderte die Situation völlig anders. Keinesfalls sei es um Drogengeschäfte gegangen. Sie sei überfallen worden, und die Täter hätten ihre Taschen durchsucht, sagte sie. Gestohlen hätten die beiden aber nichts. Als Nachbarn auf ihre Hilfeschreie reagierten, seien die Täter weggerannt.
Zwar zeigte sich der Staatsanwalt nicht restlos davon überzeugt, dass Drogen keine Rolle spielten, doch ging das Gericht von einem versuchten Raub aus. Davon, dass ein Messer vorgehalten wurde, war der Senat überzeugt. Das bedeutete eine Verurteilung wegen schweren Raubes. Der mehrfach vorbestrafte 22-Jährige muss für fünf Jahre ins Gefängnis, mit Strafresten aus bedingten Entlassungen und nun widerrufene Bewährungsstrafen erhöhte sich seine Haftstrafe auf fünf Jahre und zehn Monate. Der bisher unbescholtene 15-Jährige wurde zu zwölf Monaten Haft verurteilt, vier davon muss er verbüßen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. (APA)