Justiz

„Nicht nachvollziehbar“: Aufgehobene Fuchs-Suspendierung sorgt für Debatten

Die Suspendierung von Fuchs ist aufgehoben worden.
© HELMUT FOHRINGER

Von Karin Leitner

Wien – Der wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss von der Staatsanwaltschaft Innsbruck angeklagte Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, kann seinen Job weiter ausüben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat – wie berichtet – die Suspendierung aufgehoben. Diese sei „aus dienstlichen Gründen nicht erforderlich“.

Das Justizministerium hatte die Suspendierung mit der „Schwere der zur Last gelegten Pflichtverletzung im dienstlichen Interesse bzw. zur Wahrung des Standesansehens“ argumentiert.

Fuchs wird vorgehalten, dem einst mächtigen, nach wie vor suspendierten Sektionschef im Justizressort, Christian Pilnacek, im Dezember 2020 verraten zu haben, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Anzeige gegen eine Journalistin vorbereitet. Mehrere WKStA-Vertreter hatten sich ob eines Artikels angegriffen gefühlt. Die tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebrachte Anzeige wurde mangels begründeten Anfangsverdachts zurückgelegt.

Die Fuchs vorgeworfene Falschaussage rührt von seinem Auftritt im Ibiza-U-Ausschuss her. Am 10. März des Vorjahres war er dort gefragt worden, ob er Aktenteile weitergegeben habe. Er sagte unter Wahrheitspflicht den Mandataren sinngemäß, sich daran nicht zu erinnern, er dies daher weder bestätigen noch ausschließen könne.

Das Justizministerium, geführt von der Grünen Alma Zadić, muss die nunmehrige Aufhebung der Suspendierung von Fuchs akzeptieren. „Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel möglich“, heißt es. Bei den geänderten Zuständigkeiten innerhalb der Oberstaatsanwaltschaft Wien – aufgrund derer Fuchs nicht mehr für Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zuständig ist – bleibe es aber.

Wie sehen Fachleute die Sache? Die Entscheidung des OGH sei zu akzeptieren, konstatierte der Antikorruptionsexperte Martin Kreutner – er ist auch einer der Proponenten des dahingehenden Volksbegehrens – in Ö1: „Es geht darum, ob die Würde und das Ansehen des Amtes gefährdet sind. Wir haben abgesehen von der Person die Funktion eines Leitenden Oberstaatsanwalts, der wegen Amtsdelikten angeklagt ist. Hier das Ansehen nicht gefährdet zu sehen, ist für mich nicht nachvollziehbar.“

Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sagte zur Tiroler Tageszeitung: „Die Suspendierung ist insofern erstaunlich, als auch Experten darauf hinweisen, dass es wegen geringerer Verdachtsmomente Suspendierungen gegeben hat.“ Die Angelegenheit sei aber „zweischneidig“, fügt Funk an. Fuchs’ Aufgabenbereich habe sich ja geändert: „Und Pilnacek ist in dem Bereich freigesprochen worden.“ In erster Instanz, nicht rechtskräftig.