Unterländer Alko-Unfalllenker erschien nicht einmal zum Prozess
Letzten September sorgte ein Alkohol-Unfall im Unterland für tirolweites Aufsehen. So war der Promillelenker auf einer öffentlichen Einbahn mit einem nicht zum Verkehr zugelassenen Golfwagen unterwegs. Nicht wenige Einwohner im Ort hatten offenbar von den ungewöhnlichen Ausfahrten des 49-Jährigen gewusst. Einem 36-jährigen Einheimischen wurden sie dennoch zum Verhängnis.
Dieser war mit seinem nagelneuen E-Bike gerade vorschriftsmäßig zum Fußballtraining geradelt, als ihm nach einer Kurve auf seiner Seite und gegen die Einbahn der Golfwagen entgegenfuhr. Passanten hörten darauf nur noch die Schreie des Radfahrers. Diese resultierten aus schweren Verletzungen wie einer offenen Jochbeinfraktur oder dem Bruch des rechten Mittelhandknochens.
Forderungen an den Alko-Lenker für Verletzungen und das kaputte E-Bike konnte das Unfallopfer jedoch gestern beim Prozess nicht stellen. Wiederum war der wegen grob fahrlässiger Körperverletzung Angeklagte nicht erschienen. Bei der Polizei hatte er zumindest sein Verschulden schon eingestanden – er wollte gegen die Einbahn einfach den Weg abkürzen. So kann das Opfer Schäden nun allenfalls auf dem Zivilrechtsweg einklagen.
Für den nicht zum Verkehr zugelassenen Golfwagen wird zudem kaum eine Haftpflichtversicherung bestehen. Über den 49-Jährigen ergingen 2880 Euro Geldstrafe (720 Euro bedingt) in Abwesenheit.
Ein studierter Mediziner steht seit Längerem mit dem Staat so über Kreuz, dass er von diesem keine Schriftstücke mehr annehmen will. Beim Zustellversuch eines Urteils wurde so der Arm eines Polizisten über ein Schiebefenster verletzt. Machte gestern nicht rechtskräftig 1440 Euro Geldstrafe plus 483,96 Euro an den Polizisten. (fell)