Erster Prozess um Kurzarbeit-Betrug in Tirol
Am Höhepunkt der Pandemie war Kurzarbeit fast schon so etwas wie Normalität geworden. Die budgetär eher kostspielige Maßnahme stabilisierte den Arbeitsmarkt und rief leider auch Trittbrettfahrer auf den Plan. Wie ab November 2020, als ein Rumäne seine einstige Chefin dazu überredet hatte, ihn doch fälschlicherweise bei ihr als in Kurzarbeit anzumelden. Die Hälfte der angewiesenen Kurzarbeitshilfe sollte einfach geteilt werden. Wie sehr beide um die kriminelle Energie wussten, zeigt der Umstand, dass man sich fortan monatlich an einer Tankstelle zur Übergabe des Bargelds traf.
Nicht gerade der ideale Ort: Eine Zeugin hatte die verdächtige Übergabe der Geldbeträge beobachtet. Aufgeflogen ist jedoch alles, weil der Rumäne auch noch über eine andere Firma Leistungen bezog und somit die EDV des Sozialsystems erfolgreich Alarm schlug. Noch bevor sie von der Anzeigenerhebung erfahren hatte, plagte wiederum die Unternehmerin das schlechte Gewissen derartig, dass sie den gesamten Betrugsbetrag über 15.596 Euro freiwillig zurückzahlte. Zu spät.
Beim nun ersten Kurzarbeit-Betrugsprozess in Tirol gestern am Landesgericht plädierte Verteidiger Gerd Pichler aufgrund des Verhaltens seiner Mandantin für eine Diversion – rein subjektiv habe es sich hier ja um tätige Reue gehandelt. Bei einem Strafrahmen von drei Jahren Haft und schwerer Schuld (Sozialbetrug) entschied sich Richterin Helga Moser jedoch für empfindliche Strafen (nicht rechtskräftig): zur Hälfte bedingte 7200 Euro für die Chefin und fünf Monate bedingte Haft plus 1200 Euro Geldstrafe für den Anstifter.
Eine Geldstrafe von 1200 Euro erging gestern über den einstigen Mitarbeiter eines Tiroler Nobelhotels. Der 40-Jährige hatte im Jänner von der Behörde von seinem positiven Covid-Test erfahren. Trotzdem war er als Kinderbetreuer des Hotels ungerührt weiter arbeiten gegangen. Dies wirkte am Landesgericht erschwerend. Eine Ansteckung der Kinder wurde nicht bekannt. (fell)