Gerichtssplitter

Mit 3,26 Promille Polizisten bespuckt: Prozess in Innsbruck

Einsatz mit Nackter: Im Oktober hatte eine Tirolerin allzu tief ins Glas geschaut und völlig die Kontrolle über sich verloren.
© Rachlé

Es war in einer Nachbargemeinde von Innsbruck ein wahrlich berauschendes Fest unter Damen. Dabei hatte eine 52-Jährige bei ihrer Freundin den Alkohol regelrecht in Strömen fließen lassen. Zuletzt sollten bei der Frau rekordverdächtige 3,26 Promille gemessen werden. Das führte zu einer gewissen Hemmungslosigkeit, an deren Ende ein Polizeieinsatz stand.

Nachdem die Beamten gegenüber der 52-Jährigen schließlich die Festnahme aussprechen mussten, wehrte sich diese auf verschiedenste Weise. So versuchte sich die Frau erst aus dem Festhaltegriff zu winden und stemmte sich mit beiden Beinen gegen die Beamten. Da dieser Widerstand auf Dauer zwecklos war, sorgte die Betrunkene bei der Polizei mit einer anderen Strategie für Ratlosigkeit: „Sie zog sich auch die letzten Bekleidungsstücke aus, wir versuchten sie immer und immer wieder zu bedecken“, so eine der amtshandelnden Polizistinnen gestern am Landesgericht als Zeugin.

Einen ihrer Kollegen traf es ungleich schlechter. Diesem spuckte die Tobende nämlich auf eine noch nicht verheilte Wunde – und dies, obwohl die Frau wissentlich HIV-infiziert ist. Diesbezüglich verspürt sie zwar seit Längerem keine Symptome mehr, behandelt die HIV-Infektion aber auch nicht mehr: „Die Tabletten nehm’ ich nicht mehr, nur Mexalen.“ Jetzt muss ein Gutachter feststellen, wie ansteckend die Infizierte noch ist – drei Jahre Haft drohen für vorsätzliche Gefährdung durch übertragbare Krankheiten. Gestern wurde erst einmal der Widerstand gegenüber der Polizei – im Zustand voller Berauschung – abgeurteilt: 1440 Euro Geldstrafe ergingen nicht rechtskräftig.

In eine Narrerei des Opfers artet indes der Prozess wegen Körperverletzung mit Dauerfolgen gegen einen 26-Jährigen aus. Dieser hatte einem 55-jährigen Innsbrucker bei einer brutal ausgeführten Streiterei auf einem Geschäftsareal ein Auge zerstört. Gestern war das Opfer mitsamt Psychotherapeuten nun bereits zum vierten Mal am Landesgericht erschienen. Umsonst. Da sich der Angeklagte an wechselnden Meldeadressen tatsächlich nie aufhält, stellte Staatsanwalt Robert Mader nun einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr aus. (fell)

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